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    / Auszahlung der Rente für Hinterbliebene von Kriegsopfern

    Leistungsbeschreibung

    Ist ein Kriegsopfer an den Folgen einer Schädigung gestorben, so haben die Witwe, der hinterbliebene Lebenspartner, die Waisen und die Verwandten der aufsteigenden Linie Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

    Die Auszahlung der Rente erfolgt auf ein Konto von Ihnen oder eines mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Dritten.

    Wenn Sie es möchten, kann die Rente auch kostenfrei als Zahlungsanweisung durch die Deutsche Postbank AG an Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort gezahlt werden. In besonderen Fällen kann die Rente bei der zuständigen Verwaltungsstelle in bar ausgezahlt werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Der Antrag ist an das für Ihren Wohnort zuständige Amt für Versorgung und Soziales zu richten.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Kontonachweis
    • gegebenenfalls Kontovollmacht

    Welche Gebühren fallen an?

    Keine

    Rechtsgrundlage

    Datenschutzhinweis

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