Dienstleistungen von A - Z

    Leistungsbeschreibung

    Formen der Kindertagesbetreuung sind

    • Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, -gärten, -horte, altersübergreifende Tageseinrichtungen) und
    • Kindertagespflege.

    Die frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung steht im Zentrum einer verlässlichen Kinderbetreuung, die es Eltern ermöglicht, Familie und Beruf zu vereinbaren. Um Kinder möglichst früh optimal fördern zu können, hat das Land Hessen einen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder von 0 - 10 Jahren entwickelt, der eine bessere Vernetzung aller Bildungs- und Lernorte für Kinder vorsieht und aufeinander aufbauende und aneinander anschließende Bildungsinhalte, -ziele und Organisation von Bildung konzipiert.

    Die Fördermaßnahmen des Landes Hessen werden seit dem 01.01.2014 im Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch in der durch das Hessische Kinderförderungsgesetz geänderten Fassung zusammengefasst und teilweise neu geregelt.

    Die Regelungen zur Landesförderung der Kindertagesbetreuung im HKJGB umfassen:

    • Tageseinrichtungen für Kinder (§ 32 HKJGB)
    • die Kindertagespflege (§ 32a HKJGB)
    • die Fachberatungen im Kontext BEP und Schwerpunkt-Kitas
    • Fachdienste Tagespflege (§ 32b HKJGB)
    • die Beitragsfreistellung im 3. Kindergartenjahr (§ 32c HKJGB)
    • die sog. „Kleine Bauförderung“ (§ 32d HKJGB)

    An wen muss ich mich wenden?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Kindertagespflege bietet Kindern vor allem in den ersten Lebensjahren eine familiennahe Betreuung, bei der die individuellen Bedürfnisse besonders berücksichtigt werden können. Bei der Betreuung in einer Kindertagespflegestelle mit bis zu fünf Kindern können Gruppenerfahrungen im kleinen und überschaubaren Rahmen gemacht werden.

    Qualifizierte Tagesmütter oder Tagesväter bieten flexible Betreuungszeiten an und unterstützen Eltern, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung miteinander zu vereinbaren. Tagesmütter und Tagesväter betreuen Kinder in der eigenen Familie, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeignete Räumen.

    Suchen Sie eine Tagesmutter oder einen Tagesvater für Ihr Kind ?

    Die regionalen Vermittlungsstellen unterstützen Sie bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind. In einem persönlichen Gespräch erhalten Sie Informationen über die individuellen Besonderheiten und pädagogischen Angebote der jeweiligen Tagespflegestellen. Sie werden über organisatorische, rechtliche und finanzielle Fragen der Kindertagespflege informiert.

    Die regionalen Vermittlungsstellen erreichen Sie wie folgt:

    Deutsches  Rotes  Kreuz Kassel und Wolfhagen

    ASB Mehrgenerationenhaus Lohfelden

    Mütterzentrum Hofgeismar

    Die Sternschnuppe  Familienbildungsstätte  im  Landkreis Kassel

    AWO Familienbildungstätte Baunatal

    Interessieren Sie sich für die Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater ?

      • Wir bereiten Sie in einer Qualifizierung auf Ihre Tätigkeit als Tagesmutter oder Tagesvater vor.
      • In allen Fragen der Kinderbetreuung erhalten Sie von uns fachliche Begleitung und Beratung.
      • In Qualifizierungsmaßnahmen werden pädagogische und entwicklungspsychologische Grundlagen vermittelt und rechtliche Themen vertieft.

        Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich mit anderen Tageseltern auszutauschen.

        Wenn Sie

        • Freude am Umgang mit Kindern haben
        • eine liebevolle, wertschätzende und familiäre Atmosphäre bieten können
        • einer selbstbestimmten Tätigkeit nachgehen möchten
        • bereit sind, Verantwortung zu übernehmen und die Betreuung, Bildung und Förderung von Kindern als wichtige Aufgabe betrachten
        • bereit sind, mit den Eltern des Tageskindes und dem Jugendamt partnerschaftlich und offen zusammenzuarbeiten
        • Bereitschaft zeigen für Fortbildung und Austausch mit anderen Tageseltern

          dann sollten Sie die regionalen Vermittlungsstellen ansprechen. Dort erhalten Sie weitere Informationen über die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen Trägern (Gemeinde, Kirchen etc.) festgesetzt und können daher variieren.

    Nach § 90 Abs. 3 SGB VIII übernimmt das örtliche Jugendamt zum Teil oder ganz die Beiträge, wenn die Belastung den Eltern nicht zumutbar ist.

    Ab 1.8.2018 fördert das Land Hessen die Beitragsfreistellung für den Besuch des Kindergartens im Umfang von sechs Stunden. Sofern Gemeinden an dieser Landesförderung teilnehmen, sind sie verpflichtet, alle Kinder im Gemeindegebiet, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten bzw. eine altersübergreifende Gruppe besuchen, für sechs Stunden täglich von dem Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen. Die Beitragsfreistellung gilt grundsätzlich für alle Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft.
    Eltern müssen, sofern die Gemeinde die erweiterte Beitragsfreistellung einführt, nichts veranlassen, um von der Beitragsfreistellung zu profitieren. Die Kommunen, die die Landesförderung in Anspruch nehmen, erheben insoweit keine Beiträge für eine Betreuungszeit von täglich bis zu sechs Stunden und sie stellen sicher, dass auch die freigemeinnützigen und sonstigen Träger von Kitas Kindertageseinrichtungen in ihrem Gebiet Eltern entsprechend freistellen.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Bei der öffentlich geförderten Kindertagespflege erhalten Tagespflegepersonen auf Antrag der Erziehungsberechtigten bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen   für ihre Tätigkeit festgelegte Geldleistungen vom Jugendamt. Wie bei der Betreuung in Kindertageseinrichtungen werden Eltern auch bei der Kindertagespflege an den Kosten beteiligt. Die Höhe des Kostenbeitrags hängt vom Umfang der Betreuung ab. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlass des Kostenbeitrags zu stellen. 
    Näheres ist in der Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und die Gewährung einer laufenden Geldleistung und der Kostenbeitragsordnung für Kindertagespflegeleistungen des Landkreises Kassel   zu entnehmen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen zur Finanzierung der Kindertagespflege an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachdienstes "Wirtschaftliche Jugendhilfe".  

    Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    • Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
    • Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB)
    • Satzung über die Teilnahme an der Kindertagespflege, die Erhebung von Kostenbeiträgen und Gewährung einer laufenden Geldleistung
    • Kostenbeitragsordnung für Kindertagespflegepersonen des Landkreises Kassel

    Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen:

    Zugeordnete Abteilungen

    Datenschutzhinweis

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