Dienstleistungen von A - Z

    Leistungsbeschreibung

    Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen, andere Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. Zu den körperschaftsteuerpflichtigen Personen gehören insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, rechtsfähige Stiftungen und Anstalten sowie rechtsfähige und nichtrechtsfähige Vereine. Besteuerungsgrundlage ist ebenso wie für die Einkommensteuer das Einkommen, dass die Körperschaft innerhalb des Kalenderjahrs bezogen hat.

    Die Körperschaftsteuer ist eine Gemeinschaftsteuer, die Bund und Ländern je zur Hälfte zufließt.

    Körperschaftsteuererklärungen sind beim zuständigen Finanzamt grundsätzlich in elektronischer Form einzureichen. Mit Ausnahme der Übermittlung der sog. E-Bilanz steht Ihnen hierzu kostenlos das von der Finanzverwaltung angebotene Dienstleistungsportal „Mein ELSTER“ (vorherige Registrierung notwendig) zur Verfügung.

    Das Finanzamt setzt auf der Grundlage des Einkommens die Körperschaftsteuer fest und teilt diese der betreffenden Körperschaft mit. Der Körperschaftsteuersatz beträgt derzeit 15 vom Hundert.

    Die Körperschaftsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf des Veranlagungszeitraums. Der Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr.

    Ob Sie als Geschäftsführer oder Vorstand einer Körperschaft zur Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung verpflichtet sind, ergibt sich aus den Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes (KStG). Bitte konsultieren Sie in Zweifelsfällen eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater.

    Nähere Informationen zur Körperschaftsteuer finden Sie auch nachstehend.
     

     

    An wen muss ich mich wenden?

    Für die Besteuerung von Körperschaften ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung der Körperschaft befindet. Ist der Ort der Geschäftsleitung nicht feststellbar oder liegt er im Ausland, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk die Körperschaft ihren Sitz hat. Das zuständige Finanzamt können Sie nachstehend ermitteln.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

     Die Körperschaftsteuererklärung ist grundsätzlich authentifiziert elektronisch zu übermitteln. Nähere Informationen zur elektronischen Abgabe finden Sie auf der Webseite zur "ELSTER". 

    • (Hessisches Ministerium der Finanzen) ELSTER

    Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen zur "Körperschaftsteuer"  erhalten Sie im Internetauftritt  des Bundesministeriums der Finanzen in der Broschüre „Steuern von A – Z“.

    Online-Verfahren

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