⇑ / Tierarzneimittel
Leistungsbeschreibung
Das Arzneimittelgesetz enthält die wichtigsten Bestimmungen zur Herstellung, zur Zulassung, zur Abgabe, zur Anwendung oder auch zur Einfuhr von Arzneimitteln und somit auch für Tierarzneimittel. Im speziellen werden die Arzneimittel geregelt, die zur Anwendung bei Tieren kommen, die der Lebensmittelgewinnung dienen (Fleisch, Milch Eier, etc.)
An wen muss ich mich wenden?
Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz - Fachdienst Verbraucherschutz
Rechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
- AMG
- Tierimpfstoffverordnung