Dienstleistungen von A - Z

    / Hausschlachtung

    Leistungsbeschreibung

    Hausschlachtung ist eine Schlachtung außerhalb gewerblicher Schlachtstätten, wobei das Fleisch ausschließlich im eigenen Haushalt des Tierbesitzers verwendet werden darf.

     

    Wer Tiere schlachtet, muss über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

     

    Bei Hausschlachtungen erfolgt eine Anmeldung zur amtlichen Schlachttieruntersuchung für als Haustiere oder Farmwild gehaltene Huftiere nur dann, wenn der Tierbesitzer unmittelbar vor der beabsichtigten Schlachtung eine Störung des Allgemeinbefindens des Tieres festgestellt hat, die nicht auf einen unmittelbar zuvor eingetretenen Unglücksfall zurückzuführen ist.

     

    Der amtlichen Fleischuntersuchung, die auch bei Hausschlachtungen zu erfolgen hat, unterliegen Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen und andere Paarhufer, Pferde und andere Einhufer, sofern ihr Fleisch für den menschlichen Genuss bestimmt ist. Bei Kaninchen können diese Untersuchungen unterbleiben, wenn keine Merkmale festgestellt werden, die das Fleisch bedenklich zum Genuss für den Menschen erscheinen lassen. Gehegewild ist ebenfalls der Schlachttier- und Fleischuntersuchung zu unterziehen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz - Fachdienst Verbraucherschutz

    Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    • tier LMÜV
    • tier LMHV

    Datenschutzhinweis

    Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen.
    Die für den Betrieb der Seite notwendigen technischen Cookies werden automatisch gesetzt und können mit der Auswahl Speichern bestätigt werden.
    Darüber hinaus können Sie Cookies von externen Anbietern für Statistikzwecke zulassen.