Dienstleistungen von A - Z

    Leistungsbeschreibung

    Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel oder einen Aufzug veranstalten will, muss diese grundsätzlich spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe (= Einladung von Teilnehmern oder Aufruf mit unterschiedlichen Medien) anmelden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die für den Versammlungsort zuständige allgemeine Ordnungsbehörde, bei Gemeinden unter 7.500 Einwohnern die Kreisordnungsbehörde.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Fachbereich Aufsicht und Ordnung – Fachdienst Ordnungs- und Gewerberecht

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Die Anmeldung ist an keine Form gebunden, muss aber bestimmte Informationen wie

    • Name und Anschrift des Veranstalters / der Veranstalterin (Privatperson oder Organisation),
    • Name, Anschrift, Telefon und Fax des Versammlungsleiters / Versammlungsleiterin,
    • Art,  Gegenstand und Ablauf der Versammlung,
    • Datum, Zeit und Ort der Versammlung, bei Aufzügen die beabsichtigte Aufzugsstrecke,
    • Zahl der Ordner,
    • voraussichtliche Teilnehmerzahl und
    • vorgesehene Hilfsmittel (Lautsprecher, Transparente etc.)
    beinhalten.

    Bei Erforderlichkeit werden im Vorfeld mit dem Veranstalter / der Veranstalterin Kooperationsgespräche über den Ablauf und die Durchführung der Versammlung geführt.

    Datenschutzhinweis

    Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen.
    Die für den Betrieb der Seite notwendigen technischen Cookies werden automatisch gesetzt und können mit der Auswahl Speichern bestätigt werden.
    Darüber hinaus können Sie Cookies von externen Anbietern für Statistikzwecke zulassen.