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Leistungsbeschreibung
Viele Bereiche unserer Gesellschaft leben vom persönlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger. Diese Bereitschaft ist in Hessen besonders ausgeprägt. Etwa 2 Millionen Ehrenamtliche setzen sich auf unterschiedlichste Weise für das Gemeinwohl ein.
Hessen weiß um die Bedeutung dieses Engagements für ein funktionierendes Gemeinwesen und sagt DANKE.
Für vorbildlichen Einsatz werden deshalb Bürgerinnen und Bürger mit der höchsten Form staatlicher Anerkennung ausgezeichnet: den Orden und Ehrenzeichen.
Einen Überblick über die Staatlichen Orden und Ehrenzeichen des Landes Hessen erhalten Sie auf der Homepage der "Hessischen Staatskanzlei".
An wen muss ich mich wenden?
An die im Internetauftritt der Hessischen Staatskanzlei unter "Orden und Ehrenzeichen" jeweils aufgeführte Behörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Art der Unterlagen variiert, je nach Auszeichnung. Details ergeben sich ebenfalls aus der oben genannten Aufstellung zu Orden und Ehrenzeichen.
Die Anregung zur Verleihung eines Ehrenbriefes ist grundsätzlich formlos möglich und sollte über die Wohnsitzgemeinde der Person, deren Ehrung vorgeschlagen wird, eingereicht werden. Für den Ehrenbrief ist der Nachweis einer mindestens 12-jährigen aktiven ehrenamtlichen Tätigkeit in herausgehobener Position zugunsten des Gemeinwohls erforderlich. In der Anregung sollten bezüglich der vorgeschlagenen Person die folgenden Angaben enthalten sein:
• Vorname und Familienname
• Wohnanschrift
• Geburtsdatum, Geburtsort
• Darstellung von Art und Umfang ehrenamtlichen Tätigkeit
• gegebenenfalls Referenzpersonen, Vereine oder Organisationen, die zum Engagement des Vorgeschlagenen Stellung nehmen können Ein einfaches Formular für die Anregung wird zur Verfügung gestellt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bearbeitungsdauer und auch die Fristen sind (bedingt durch die verschiedenen Auszeichnungen und Preise) ebenfalls sehr unterschiedlich.