Dienstleistungen von A - Z

    / Jugendarbeit / Jugendbildung

    Leistungsbeschreibung

    Die Jugendarbeit fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt.

    Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe. Sie nimmt die Erziehungs- und Bildungsaufgaben nach § 11 SGB VIII wahr und tritt für die Anliegen und Interessen junger Menschen in der Öffentlichkeit ein.

    Konkret können unter Jugendarbeit vielfältige, mehr oder weniger pädagogisch geprägte, nicht kommerzielle, erlebnis- und erfahrungsbezogene Angebote in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen verstanden werden. Zentral werden diese Angebote durch ein hohes Maß der eigenverantwortlichen Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen geprägt. Konkret spiegelt sich dies darin wieder, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist.

    Angebote der Jugendarbeit werden getragen von freien (Jugendverbänden, Vereinen, Initiativen u. a.) und öffentlichen Trägern (Jugendämtern).

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Im Landkreis Kassel existieren nahezu in jedem Ort Vereine und Verbände mit Jugendabteilungen, die jungen Menschen und Kindern Angebote unterbreiten. Die größten Anbieter sind dabei die im Landessportbund Hessen organisierten Sportvereine, die als spezielle Dachorganisationen die Hess. Sportjugend mit Sitz in Kassel haben, die Freiwilligen Feuerwehren und die großen Hilfsorganisationen (Rote Kreuz, Johanniter, ASB, Malteser usw.). Aber auch zahlreiche kleinere Vereine halten Angebote vor. Informationen hierüber erhalten Interessierte in den örtlichen Rathäusern.  

    Auch die großen Kirchen organisieren im Landkreis Kassel flächendeckend Kinder- und Jugendarbeit, z. T. auch in Untergliederungen wie CVJM, TenSing, Christlichen Pfadfindern usw. Die Pfarrerin/ der Pfarrer vor Ort kann hier Auskünfte geben.
    Der Landkreis Kassel und die meisten kreisangehörigen Städte und Gemeinden unterhalten ein dichtes Netz kommunaler Kinder- und Jugendarbeit mit Angeboten in Jugendclubs und Jugendzentren, aber auch im Rahmen von Ferienspielen sowie von Freizeiten und Arbeitsgemeinschaften. Auskünfte geben hierzu die Mitarbeiter/ -innen der Rathäuser.
    Auch die Jugendförderung des Landkreises Kassel bereitet jährlich ein umfangreiches Ferienfreizeitenprogramm für Kinder und Jugendliche in den kreiseigenen Heimen sowie   natursportlich orientierte Angebote in Frankreich und Schweden unter der Leitung erfahrener Betreuer/ -innen vor. Gleichzeitig bildet sie in zahlreichen Kursen Interessierte als Jugendgruppenleiter/ -innen nach bundeseinheitlichen Richtlinien aus, die als Zertifikat die Jugendleitercard ("Juleica") erhalten. Fortbildungen ermöglichen jeweils Verlängerungen der Card.
    Das Jugendbildungswerk (JBW) des Landkreises Kassel legt zweimal jährlich ein breites Programm mit günstigen Seminaren und Bildungsurlauben des außerschulischen Lernens vor, das gemeinsam mit den Freizeitangeboten der Jugendförderung in einer Broschüre veröffentlicht wird (liegt in allen Rathäusern aus).
    Alle hauptamtlichen Fachkräfte der örtlichen kommunalen Jugendarbeit und der Kreisjugendförderung beraten gerne in allen Fragen, die interessierte Kinder, Jugendliche und Eltern auf dem Herzen haben, und unterstützen auch fachlich die Kommunalpolitik.

    An wen muss ich mich wenden?

    • Hessischer Jugendring
    • Örtliche Jugendämter
    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Fachbereich Jugend  -Fachdienst Jugendbildungswerk 

    Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Mitgliedsbeiträge, Teilnehmergebühren oder Reisekosten je nach Angebot.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    In der Regel handelt es sich um offene und veröffentlichte Angebote. Die Teilnahmemöglichkeit richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldung.

    Rechtsgrundlage

     
    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    In der Regel werden bei der Anmeldung interessierter Kinder und Jugendlicher zwischen dem Anbieter eines Angebots und den Personensorgeberechtigten (Eltern) Verträge geschlossen, die im Rahmen der einschlägigen Gesetze die Aufsichts- und Fürsorgepflicht, Kosten etc. regeln.

    Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Die offenen Angebote der Kinder- und Jugendabteilungen der Vereine und Verbände, der Ortsjugendarbeiten, der Kreisjugendförderung und des Jugendbildungswerks stellen tolle Möglichkeiten zum Kennenlernen Gleichaltriger, zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung, zur Erholung und zur Weiterbildung dar.

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