⇑ / Unterhaltsheranziehung
Leistungsbeschreibung
Wer Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhält, hat in der Regel auch Verwandte oder Angehörige, die unterhaltsverpflichtet sind.
Die Unterhaltspflichtigen werden vom Sozialamt zu Unterhaltszahlungen herangezogen.
Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Soziales des Landkreises Kassel prüfen nach den Vorschriften des Bürgerlichen Rechts und des Sozialgesetzbuches (SGB XII) die unterhaltsrechtliche Leistungsfähigkeit von Personen, deren Angehörige Sozialhilfeleistungen erhalten. Zu den Personen, die überprüft werden, zählen zum Beispiel Kinder gegenüber ihren Eltern oder Eltern gegenüber Ihren volljährigen Kindern. Alle anderen unterhaltspflichtigen Personen (gesteigert unterhaltspflichtige, wie zum Beispiel Ehegatten) werden durch ein anderes Fachgebiet der Landkreisverwaltung auf ihre Leistungsfähigkeit hin überprüft.An wen muss ich mich wenden?
Das Sozialamt in Ihrem Landkreis bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt. Dort erhalten Sie auch jederzeit eine Beratung.
Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
Fachbereich Soziales - Fachdienst Hilfe zum LebensunterhaltRechtsgrundlage
Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
BGB, SGB II und SGB XII