Dienstleistungen von A - Z

    / Anmeldung zur schulpsychologischen Beratung

    Leistungsbeschreibung

    Die Schulpsychologische Beratung will Ratsuchende darin unterstützen, den jeweils passenden Lösungsweg zu finden und auftretende Probleme in eigener Verantwortung zu bewältigen.

    Schulpsychologinnen und Schulpsychologen unterliegen der Schweigepflicht. Die Schulpsychologische Beratung ist freiwillig und kostenfrei.

    Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren: Schülerinnen und Schülern unter 14 Jahren bieten wir ein einmaliges vertrauliches Beratungsgespräch auch ohne Wissen der Eltern an. Sollen darüber hinaus weitere Beratungen stattfinden, muss zuvor das Einverständnis der Eltern bzw. der Sorgeberechtigten eingeholt werden.

    Beratungsangebot für Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 14 und 18 Jahren: Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können Schülerinnen und Schüler schulpsychologische Beratungen eigenständig in Anspruch nehmen. Die Sorgeberechtigten werden durch die beratende Schulpsychologin oder den beratenden Schulpsychologen über die Beratung informiert, es sei denn, es gibt gewichtige Gründen, die dagegensprechen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die jeweilige regionale Zuständigkeit der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen kann bei dem für die Schule zuständigen Staatlichen Schulamt erfragt werden.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die schulpsychologische Beratung ist kostenfrei.

    Online-Verfahren

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