Dienstleistungen von A - Z

    / Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

    Leistungsbeschreibung

    In Deutschland sind rund 3,2 Mio. Haushalte überschuldet, fast die Hälfte davon sind Familien mit Kindern.

    Von Überschuldung spricht man, wenn das monatliche Einkommen über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung des Lebensstandards nicht mehr ausreicht, die Lebenshaltungskosten sowie die fälligen Rechnungen, Raten und Verbindlichkeiten zu bezahlen.

    Überschuldung stellt eine außerordentliche Belastung für die ganze Familie dar. Es wäre falsch, nun einfach zu resignieren, Mahnungen zur Seite zu legen und den Dingen ihren Lauf zu lassen. Stattdessen sollten Sie sich mit der Bitte um Rat und Unterstützung an diejenigen wenden, die in dieser Situation wirklich weiterhelfen können: die Schuldnerberatungsstellen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Wenden Sie sich an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Kreisfreien Stadt bzw. in Ihrem Landkreis.

    Die Auskunft über die nächstgelegene Schuldnerberatungsstelle ist abrufbar über das Servicetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter der Rufnummer 018 01 - 90 70 50 (Montag - Donnerstag von 07:00 - 19:00 Uhr; Anrufe aus dem Festnetz 9:00 - 18:00 Uhr 0,046 Euro, sonst 0,025 Euro pro angefangene Minute) oder im Internet unter https://www.forum-schuldnerberatung.de/

    Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internet bei der Landesarbeitsgemeinschaft "Schuldnerberatung Hessen".

    Des Weiteren steht Ihnen das Online - Beratungsangebot der Bundesarbeitsgemeinschaft "Schuldnerberatung" unter https://www.meine-schulden.de/ mit umfangreichen Tipps zur Verfügung.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Fachbereich Soziales - Fachgebiet Schuldnerberatungsstelle

    Wenn Sie Arbeitslosengeld II   beziehen, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihren/Ihre entsprechende/n Sachbearbeiter/in beim Jobcenter des Landkreises Kassel.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Empfehlenswert ist, wenn Sie Nachfolgendes beachten:

    • Erstellen Sie eine möglichst vollständige Schuldenliste und schreiben Sie alle monatlichen Einnahmen und Ausgaben des Haushalts auf, z. B. in Form eines Haushaltsplans. So können Sie der Schuldnerberatungsstelle die Bestandsaufnahme über die aktuelle Einnahmen- und Ausgabensituation erleichtern.
    • Legen sie bei der Schuldnerberatung diese Unterlagen einschließlich vorhandener Pfändungsbeschlüsse, Lohnbescheinigungen, Mahnungen und sonstiger Unterlagen über Zahlungsverpflichtungen vor.
    • Auch bei unvollständigen Unterlagen und Unklarheiten über die Schuldensituation ist der Gang zur Schuldnerberatungsstelle empfehlenswert. Dort wird gemeinsam mit Ihnen das Fehlende besprochen und aufgearbeitet.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Beratung in anerkannten Schuldnerberatungsstellen ist für Überschuldete kostenlos, sofern diese einen Anspruch auf Beratungshilfe haben.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Die Beratung ist kostenfrei

    Rechtsgrundlage

    Insolvenzordnung (InsO)

    Hessisches Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (AGInsO)

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    • §§ 1 u.16 SGB II und § 11 SGB XII  

    Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Aufgrund des hohen Beratungsbedarfs ist bei der Terminvergabe mit Wartezeiten zu rechnen

    Datenschutzhinweis

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