Dienstleistungen von A - Z

    / Logistik und Transport / Fahrerlaubnis und Sachkenntnisse / Werkstattkarte erstmalig beantragen

    Leistungsbeschreibung

    Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte, die an eine(n) zugelassenen Fahrtenschreiberhersteller, Installateur, Fahrzeughersteller oder Werkstatt ausgegeben wird. Sie weist die Karteninhaber:innen aus und ermöglicht die Prüfung, Kalibrierung und das Herunterladen der Daten des Fahrtenschreibers.

    Die Werkstattkarte wird von den Techniker:innen der nach § 57b StVZO ermächtigten Werkstätten verwendet, die die digitalen Fahrtenschreiber einbauen und kalibrieren sowie von Herstellern der Fahrtenschreiber. Sie ist PIN-geschützt und 1 Jahr gültig. Die PIN-Nummer wird den Techniker:innen an ihre Privatanschrift gesandt

    Bei Antragsstellung ist die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO und ein Nachweis der Schulung der verantwortlichen Fachkraft vorzulegen. Die Dokumente dürfen nicht älter als 3 Jahre sein.

    Die Gültigkeitsdauer der Werkstattkarte beträgt 1 Jahr.

    Jede verantwortliche Fachkraft darf nur 1 Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und jeweils nur dort einsetzen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Bitte wenden Sie sich an die Staatliche Technische Überwachung Hessen (TÜH).

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    - Ggf. Zugang zum ELSTER-Organisationskonto
    - Einen Nachweis des Handelsregistereintrags oder der Gewerbeanmeldung
    - Einen Schulungsnachweis der Fachkraft nach Fahrtenschreiber-Kontrollgeräte-Schulungslinie  
    - Einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis der verantwortlichen Fachkraft
    - Einen Nachweis der Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO 
    - Als vertretungsberechtigte Person eine Vertretungsvollmacht oder als Inhaber:in des Unternehmens - ein formloses Schreiben mit Angabe Ihres Namens, Anschrift sowie Geburtstag und -ort.

    Welche Gebühren fallen an?

    Verwaltungsgebühr: 30,00-50,00 €
    Vorkasse: Nein

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Werkstattkarten sind 1 Jahr gültig.

    Online-Verfahren

    Datenschutzhinweis

    Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen.
    Die für den Betrieb der Seite notwendigen technischen Cookies werden automatisch gesetzt und können mit der Auswahl Speichern bestätigt werden.
    Darüber hinaus können Sie Cookies von externen Anbietern für Statistikzwecke zulassen.