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Leistungsbeschreibung
Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um weitere Klassen erweitern.
Die Voraussetzungen richten sich nach der jeweiligen Klasse, die sie beantragen möchten.
- Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt.
Verfahrensablauf
Sie stellen den jeweiligen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
An wen muss ich mich wenden?
Fachbereich Aufsicht und Ordnung – Fachdienst Führerscheinstelle
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, ggf.Meldebescheinigung
- bisheriger Führerschein
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nach der PassV (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Nachweis Sehvermögen
- Personalausweis
- original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
- biometrisches Lichtbild
- für Klasse A, A1, M, L, T, B, BE und S:
Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest - für Klasse C1, C1E, C und CE:
Erste Hilfe, augenärztliches Gutachten, ärztliches Gutachten - für Klasse D1, D1E, D und DE:
Erste Hilfe, augenärztliches Gutachten, ärztliches Gutachten, Gutachten über besondere Anforderungen, Führungszeugnis der Belegart "0
Welche Gebühren fallen an?
Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen bestehen je nach Antragsart.
Rechtsgrundlage
- § 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV): Mindestalter
- § 21 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- § 25 Absatz 3 Fahrerlaubnis-Verordnung
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)