Dienstleistungen von A - Z

    / Mobilität und Fahrzeuge / Führerscheine / Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen

    Leistungsbeschreibung

    Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.

    Sie können eine unbefristete Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T beantragen.

    Die erste Fahrerlaubnis, mit Ausnahme der Fahrerlaubnis Klasse AM, L und T wird auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Im Zuständigkeitsbereich des Landrates des Landkreises Kassel erfolgt die Antragstellung bei den Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen des Wohnsitzes. Die Antragsvordrucke sind dort vorhanden. Der Antrag wird durch die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung an die Fahrerlaubnisbehörde weitergeleitet.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse stellen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Fachbereich Aufsicht und Ordnung – Fachdienst Führerscheinstelle

    Voraussetzungen

    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
    • Sie müssen das erforderliche Mindestalter erreicht haben
    • Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein
    • Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sein
    • Sie müssen die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben
    • Sie müssen Erste Hilfe leisten können und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringen
    • Sie müssen die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllen und nachweisen
    • Sie dürfen keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen
    • Die weiteren Voraussetzungen richten sich je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)

    • gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
    • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Genauere Informationen finden Sie auf der Foto- Mustertafel der Bundesdruckerei.
    • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • die weiteren Unterlagen richten Sie je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    42,60 € (bei Fahrerlaubnissen ohne Probezeit)   bzw. 43,40 € (bei Fahrerlaubnissen mit Probezeit)

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    • Fahrerlaubnisse der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.
    • Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E werden längstens für fünf Jahre erteilt.
    • Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit jedoch nicht verbunden.

    Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und ggf. bei den Fahrschulen.

    Online-Verfahren

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