Dienstleistungen von A - Z

    / Mobilität und Fahrzeuge / Führerscheine / Fahrerlaubnis: Mindestalter - Ausnahmen

    Leistungsbeschreibung

    Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen A2, B, BE, C1 und C1E beträgt grundsätzlich 18 Jahre. Die Fahrerlaubnis der Klassen A1, AM, L und T kann bereits mit 16 Jahren erworben werden.

    Detaillierte Informationen zu dem maßgeblichen Mindestalter bei den Fahrerlaubnisklassen bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf seiner Internetseite.

    Die Erteilung einer Fahrerlaubnis vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters kommt nur dann in Betracht, wenn in Ihrer Person außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sich wesentlich von der Situation Gleichaltriger unterscheiden und ein Warten auf das Erreichen des Mindestalters für Sie eine unzumutbare Härte bedeuten würde.

    Verfahrensablauf

    Sofern eine Fahrerlaubnisklasse vor Erreichen des Mindestalters erteilt werden soll, müssen Sie einen Antrag auf Genehmigung einer Ausnahme stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zur Klärung der Eignung anordnen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Fachbereich Aufsicht und Ordnung – Fachdienst Führerscheinstelle

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    •  Personalausweis
    •  original Unterschrift auf bestimmtem Vordruck
    •  biometrisches Lichtbild 
    •  für Klasse A, A1, M, L, T, B, BE und S:
      Sofortmaßnahmen am Unfallort und Sehtest        
    • für Klasse C1, C1E, C und CE:
      Erste Hilfe, augenärztliches Gutachten, ärztliches Gutachten
    • für Klasse D1, D1E, D und DE:
      Erste Hilfe, augenärztliches Gutachten, ärztliches Gutachten, Gutachten über besondere Anforderungen, Führungszeugnis der Belegart "0"
    • bei Ausnahmen vom Mindestalter bei landwirtschaftlichen Zugmaschinen Stellungnahme des Kreisbauernverbandes
    • ggf. Nachweise über Arbeitszeiten und Zeiten des Schulbesuches 
    • ggf. Nachweis über die Fahrzeiten öffentlicher Verkehrsmittel

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    94,60 € zuzüglich der Gebühren für die notwendige medizinisch psychologische Begutachtung (zu entrichten bei der Begutachtungsstelle)

    Rechtsgrundlage

    Zugeordnete Abteilungen

    Datenschutzhinweis

    Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen.
    Die für den Betrieb der Seite notwendigen technischen Cookies werden automatisch gesetzt und können mit der Auswahl Speichern bestätigt werden.
    Darüber hinaus können Sie Cookies von externen Anbietern für Statistikzwecke zulassen.