⇑ / Hauswirtschaftshilfe
Leistungsbeschreibung
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt kann das Sozialamt auch die Kosten für eine Hauswirtschaftshilfe übernehmen (§§ 63 ff SGB XII).
Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.
- (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) §§ 63 ff SGB XII
An wen muss ich mich wenden?
An das Sozialamt Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Bitte wenden Sie sich auch bei weiteren Fragen dorthin.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Setzen Sie sich bitte im Vorfeld der Antragstellung mit der/dem für Sie zuständigen Mitarbeiter/in in Verbindung
Was sollte ich noch wissen?
Die Beschäftigung einer selbst beschafften Haushaltshilfe kann zur Steuerpflicht und zu einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis führen. Sie selbst hätten hierbei dann Arbeitgeberfunktion. Bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen in Privathaushalten (unter 400,00 Euro Monatseinkommen) gibt die Minijob-Zentrale ( www.minijob-zentrale.de ) weitere Informationen.