⇑ / Frühförderung Hörgeschädigte
Leistungsbeschreibung
Vermuten Sie bei Ihrem Kind eine Hörschädigung? Es gibt für jedes Alter (auch für Säuglinge!) spezielle Hörüberprüfungsverfahren.
Beanspruchen Sie kompetenten ärztlichen und fachärztlichen Rat!
Hat Ihr Kind tatsächlich ein wesentliches Hörproblem, kann es zusätzlich zu den medizinischen Hilfen Frühförderung für Hörgeschädigte erhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich bitte an eine Frühförderstelle in Ihrer Nähe oder die Beratungs- und Förderzentren der Schulen für Sinnesgeschädigte.
- (Landeswohlfahrtsverband Hessen) Schulen für Sinnesgeschädigte
- Arbeitsstelle Frühförderung Hessen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie können sich direkt anmelden. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Bringen Sie das gelbe Heft der U-Vorsorgeuntersuchungen mit und die Arzt- und Therapieberichte über Ihr Kind, sowie die Ergebnisse einer Hörüberprüfung durch einen HNO-Arzt
Rechtsgrundlage
Enthalten in folgenden Kategorien
- Behinderung (Gesundheit und Vorsorge)
- Behinderung
- Familie, Kinder und Jugend
- Finanzielle und sonstige Hilfen (Behinderung)
- Finanzielle und sonstige Hilfen (Krankheit und Gesundheit)
- Finanzielle und sonstige Hilfen (Familie, Kinder und Jugend)
- Geburt
- Gesundheit und Vorsorge (Bürger)
- Krankheit und Gesundheit
- Nach der Geburt (Geburt)