Dienstleistungen von A - Z

    / Gesundheit und Vorsorge / Behinderung / Frühförderung von Kindern mit Behinderungen

    Leistungsbeschreibung

    Die Frühförderung richtet sich an behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis spätestens zum Schuleintritt. Den Eltern bietet sie Beratung und Unterstützung.

    Interdisziplinäre Frühförderstellen und Sozialpädiatrische Zentren wurde in der von den zuständigen Rehabilitationsträgern unterzeichneten Landesrahmenempfehlung zur Umsetzung der Frühförderungsverordnung des Bundes (FrühV) in Hessen vereinbart.

    Die Landesrahmenvereinbarung zur Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Kinder in Hessen nach § 46 Absatz 4 SGB IX wird derzeit zwischen den Leistungserbringern und den Rehabilitationsträgern verhandelt.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Die Leitprinizipien unserer Beratungsstelle für Frühförderung sind „Ganzheitlichkeit – Lebensweltorientierung – Interdisziplinarität“.
    Bei uns finden Kinder mit besonderen Entwicklungsrisiken, die behindert oder von Behinderung bedroht und/oder in ihrer körperlichen, kognitiven, sprachlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung gefährdet oder verzögert sind, Hilfe sowie deren Familien und andere Bezugspersonen aus dem Lebensumfeld Beratung und Unterstützung. Die Frühförderung mit der Ausrichtung auf Familien mit Kindern vom Säuglings- bis zum Schuleintrittsalter stellt mit ihrem Beratungs- und Unterstützungsleistungen oftmals das erste Kontakt- und Hilfsangebot in einer neuen Lebenssituation dar.

    Die Beratungsstelle umfasst zwei Bereiche:

    • die Frühförderung im Sinne einer offenen Anlaufstelle für Eltern, die für sich und ihr Kind eine begleitende pädagogisch/therapeutische Unterstützung suchen
    • die Heilpädagogische Fachberatung für Kindertageseinrichtungen, wenn Erzieherinnen sich Sorgen machen um die Entwicklung eines Kindes und hier fachliche Begleitung und Unterstützung wünschen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Die Frühförderung begleitet Familien mit Wohnsitz im Landkreis Kassel, deren Kinder durch unterschiedlichste Ursachen in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind. Dies können Beeinträchtigungen

    • der Motorik
    • der Kommunikation und Sprache
    • der Spielentwicklung
    • der Kognition
    • der Wahrnehmungsverarbeitung
    • der sozialen und emotionalen Entwicklung 

    sein. Frühgeborene Kinder sowie Kinder mit einer geistigen, körperlichen oder Mehrfachbehinderung gehören zu diesem Personenkreis ebenso wie Kinder, bei denen sich Entwicklungsverzögerungen in einzelnen Bereichen oder Verhaltensbesonderheiten unbekannter Ursache zeigen.

    Kinder mit autistischen Verhaltensweisen werden bis zur endgültigen Aufnahme im Autismus-Therapie- und Beratungszentrum in Kassel begleitet, Kinder mit Seh- und Hörbeeinträchtigungen durch die spezialisierten Frühberatungsstellen für seh- und hörgeschädigte Kinder.

    Die Heilpädagogische Fachberatung für Kindertageseinrichtungen wird auf Anfrage von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Kindertageseinrichtungen im Landkreis Kassel hin tätig, wenn diese Fragen zur Entwicklung, Begleitung und Unterstützung eines Kindes und dessen Familie haben.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Sofern vorhanden, bitten wir Sie, Arztberichte bzw. Unterlagen der Therapeuten mitzubringen.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Leistungen sind für die Eltern und Kinder kostenlos.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Bei Kontaktaufnahme der Eltern mit dem Sekretariat der Beratungsstelle wird nach Anmeldung ein zeitnaher Termin in der Haupt- oder einer Außenstelle zum Erstgespräch vereinbart.

    Im Erstgespräch mit der Fachdienstleiterin und der zuständigen Frühförderin wird geklärt, ob beim Kind ein tatsächlicher Frühförderbedarf besteht bzw. ob eine andere Institution und Hilfe angezeigt ist. Bei festgestelltem Frühförderbedarf erfolgt eine Förderdiagnostik durch die zuständige Kollegin, die sich über 4 -5 Termine erstreckt. Es folgt dann ein Auswertungsgespräch mit den Eltern sowie die weitere Planung des inhaltlichen und zeitlichen Umfangs der Förderung.

    Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    SGB IX und XII

    Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Termine mit den Familien werden individuell und nach Bedarf vereinbart.

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