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Leistungsbeschreibung
Um raumbedeutsame Windkraftanlagen (WKA), auch Windenergieanlagen (WEA), auf geeignete Gebiete zu konzentrieren und regionalplanerisch zu steuern, werden in den Regionalplänen "Vorranggebiete für Windenergienutzung" ausgewiesen. Dies erfolgt durch die Träger der Regionalplanung. In Hessen sind das die Regionalversammlungen in den 3 Hessischen Regionen (entspricht den Regierungsbezirken).
An wen muss ich mich wenden?
Fachbreich Bauen und Umwelt - Fachdienst Naturschutzbehörde
Eine Übersichtskarte der Bauaufsichtsbezirke und der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sie hier herunterladen.
Für heute übliche Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m erfolgt eine Genehmigung durch das Land. Nur sogenannte Klein-Windkraftanlagen werden durch die unteren Bauaufsichtsbehörde genehmigt.
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Hess. Bauordnung (HBO)
- Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG)