Dienstleistungen von A - Z

    / Bauen und Immobilien / Bauplanung / Windenergie, Eignungsgebiete

    Leistungsbeschreibung

    Um raumbedeutsame Windkraftanlagen (WKA), auch Windenergieanlagen (WEA), auf geeignete Gebiete zu konzentrieren und regionalplanerisch zu steuern, werden in den Regionalplänen "Vorranggebiete für Windenergienutzung" ausgewiesen. Dies erfolgt  durch die Träger der Regionalplanung. In Hessen sind das die Regionalversammlungen in den 3 Hessischen Regionen (entspricht den Regierungsbezirken).

    An wen muss ich mich wenden?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Fachbreich Bauen und Umwelt - Fachdienst Naturschutzbehörde
    Eine Übersichtskarte der Bauaufsichtsbezirke und der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können Sie hier herunterladen.

    Für heute übliche Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m erfolgt eine Genehmigung durch das Land. Nur sogenannte Klein-Windkraftanlagen werden durch die unteren Bauaufsichtsbehörde genehmigt.

    Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Gebühren nach der Bauaufsichtsgebührensatzung des Landkreises Kassel.

    Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    • Baugesetzbuch (BauGB)
    • Hess. Bauordnung (HBO)
    • Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG)

    Zugeordnete Abteilungen

    Datenschutzhinweis

    Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen.
    Die für den Betrieb der Seite notwendigen technischen Cookies werden automatisch gesetzt und können mit der Auswahl Speichern bestätigt werden.
    Darüber hinaus können Sie Cookies von externen Anbietern für Statistikzwecke zulassen.