Dienstleistungen von A - Z

    Leistungsbeschreibung

    Sollten Sie sich dafür entscheiden, eine Heizölanlage zu errichten und zu betreiben,
    wird eine Anzeige bei der Wasserbehörde erforderlich. Anzuzeigen sind:

    • die Errichtung von unterirdischen Anlagen (unabhängig von der Lagermenge),
    • die Errichtung von oberirdischen Anlagen mit mehr als 1 000 l Heizöl ("Oberirdisch" ist dabei auch eine Lagerung im Keller eines Gebäudes) sowie
    • alle wesentlichen Änderungen und die Stilllegung der Anlage

    An wen muss ich mich wenden?

    Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, die beim Kreisausschuss und dem Magistrat der Kreisfreien Städte angesiedelt sind.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Wasser- und Bodenschutz

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Erforderliche Unterlagen:

    • vollständig ausgefülltes Anzeigeformular für Heizölanlagen (einen Vordruck gibt es bei den unteren Wasserbehörden oder zum Herunterladen auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

    Rechtsgrundlage

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    • Schutzgebietsverordnungen (Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete)

    Was sollte ich noch wissen?

    Die Anzeige der Heizölanlage muss schriftlich erfolgen.

    Datenschutzhinweis

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