Dienstleistungen von A - Z

    / Bauen und Immobilien / Bauplanung / Entwässerungsgenehmigung

    Leistungsbeschreibung

    Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung. Änderungen an der Grundstücksentwässerungsanlage, an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder am Anschluss an die Abwasseranlage bedürfen einer Änderungsgenehmigung.

    Die Städte und Gemeinden haben in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheiden sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.
    Für die Einleitung bestimmter Abwasserarten, die gefährliche Stoffe enthalten können, besteht nach dem Hessischen Wassergesetz darüber hinaus eine besondere Erlaubnispflicht, wenn sich nicht eine Ausnahme von dieser Erlaubnispflicht aus der Indirekteinleiterverordnung ergibt. Die zuständige Untere Wasserbehörde erteilt darüber Auskunft.

    Auch die Beseitigung von Niederschlagswasser über die kommunale Kanalisation bedarf der Entwässerungsgenehmigung.

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Beratung und Information zu Bau und Betrieb sowie die Überwachung von Abwasserbehandlungsanlagen für

    • Mineralölhaltiges Abwasser
    • Amalganhaltiges Abwasser
    • Abwasser aus Chemischreinigungen

    Erteilung der Genehmigung für die Einleitung gewerblichen Abwassers aus den Bereichen Fahrzeugwäsche, Zahnbehandlung und Chemischreinigung und bestimmte Direkteinleitungen von Niederschlagswasser in den öffentlichen Kanal bzw. in ein Gewässer. In der Regel besteht für Indirekteinleitungen aus den genannten Abwasserbereichen nur eine Anzeigepflicht bei dem Fachdienst Wasser- und Bodenschutz (Unteren Wasserbehörde). Anzeigevordrucke können dort angefordert werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Wasser- und Bodenschutz

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Anzeige- bzw. Antragsunterlagen können im Einzelnen mit der Unteren Wasserbehörde abgestimmt werden. Für allgemeine Informationen und Auskünfte sind keine Unterlagen erforderlich.

    Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Soweit erforderlich: Genehmigungsgebühren

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel
    Fristen werden im einzelnen mit der Behörde abgestimmt.

    Rechtsgrundlage

    Zuständige Mitarbeiter

    Zugeordnete Abteilungen

    Datenschutzhinweis

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