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Leistungsbeschreibung
Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind.
An wen muss ich mich wenden?
Fachbereich Bauen und Umwelt - Fachdienst Bauaufsichtsbehörde
Die Städte und Gemeinden des Landkreises führen ein Zweitarchiv der Bauakten bezüglich ihres Stadt- oder Gemeindegebietes. Fragen Sie nach, ob Sie auch dort Einsicht in Ihre Akten nehmen können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Eine Akteneinsicht wird ermöglicht, wenn die Berechtigung durch einen schriftlichen Eigentumsnachweis glaubhaft gemacht wird, z. B. in Form eines aktuellen Grundbuchauszuges, eines Kaufvertrages, eines Erbscheines oder eines Grundsteuerbescheides.
Bei der Einsichtnahme durch Dritte ist zusätzlich eine Einverständniserklärung des Eigentümers oder des Verfügungsberechtigten vorzulegen
- Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
Die Akteneinsicht ist in der Regel gebührenpflichtig.
Rechtsgrundlage
- Hess. Verwaltungsverfahrensgesetz