Dienstleistungen von A - Z

    / Schwarzarbeit

    Leistungsbeschreibung

    Die vielfältigen Erscheinungsformen der Schwarzarbeit sind gesetzlich definiert. Danach erfüllt den Tatbestand der Schwarzarbeit u. a. derjenige, der seiner Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO) nicht nachkommt oder die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) nicht erworben hat oder ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle (§ 1 HwO) eingetragen zu sein.
    Im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sind auch die einschlägigen Bußgeld- und Strafvorschriften festgelegt. Die Verfolgung und Ahndung der genannten, im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz geregelten Ordnungswidrigkeiten mit gewerbe- und handwerksrechtlichem Bezug (§ 8 Nr. 1 Buchst. d und e SchwarzArbG) obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden (in den Landkreisen dem Kreisausschuss, in Kreisfreien Städten dem Magistrat). Sie prüfen weiterhin die Verstöße gegen die §§ 14 und 55 der GewO und § 1 der HWO, soweit diese mangels Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen im erheblichen Umfange noch unterhalb der Schwelle zur Schwarzarbeit liegen. Ansonsten unterstützen sie die Zollbehörden, die primär zur Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz berufen sind.
     

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Bitte beachten Sie, dass für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten u.a. wegen

    • dem Vorenthalten von Sozialabgaben und Steuerhinterziehung,
    • der illegalen Überlassung von Arbeitnehmern, 
    • Leistungsmissbrauch und Leistungsbetrug und 
    • Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz

    der Landkreis Kassel nicht zuständig ist. 
    Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte unmittelbar an das Hauptzollamt Gießen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

    Fachbereich Aufsicht und Ordnung – Fachdienst Ordnungs- und Gewerberecht

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Spezielle Hinweise für - Kreis Kassel

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