Dienstleistungen von A - Z

    / Arbeitgeber sein / Personal einstellen / Umzugskosten für Landesbedienstete

    Leistungsbeschreibung

    Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes, Richterinnen und Richter und die Beschäftigten  des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Umzugskosten.

    An wen muss ich mich wenden?

    An die Hessische Bezügestelle (HBS) in Kassel .

    Voraussetzungen

    Die schriftliche Umzugskostenzusage ist Voraussetzung für die Gewährung der Umzugskostenvergütung.

     

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.

    Bemerkungen

    Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung der Umzugskosten.

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