Dienstleistungen von A - Z

    / Arbeitgeber sein / Personal einstellen / Reisekosten für Landesbedienstete

    Leistungsbeschreibung

    Beamtinnen und Beamte im Anwendungsbereich des Hessischen Beamtengesetzes, Richterinnen und Richter und die Beschäftigten des Landes Hessen mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M. erhalten, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, Reisekosten.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Hessische Bezügestelle (HBS) in Kassel und die Nebenstelle Wiesbaden sind zuständig für die Berechnung und Auszahlung der Reisekosten.

    Die Zuständigkeiten für die Hauptstelle in Kassel ergeben sich aus nachfolgender Aufzählung:

    Kostentragende Dienststellen aus den Ressorts:

    • Hessisches Kultusministerium
    • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
    • Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

    Die Zuständigkeiten für die Nebenstelle in Wiesbaden ergeben sich aus nachfolgender Aufzählung:

    Kostentragende Dienststellen aus den Ressorts:

    • Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
    • Hessisches Ministerium der Finanzen
    • Hessisches Ministerium der Justiz
    • Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
    • Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
    • Hessische Staatskanzlei

    Rechtsgrundlage

    Hessisches Reisekostengesetz.

    Anträge / Formulare

    Anträge und Formular finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle.

    Bemerkungen

    Auf der Internetseite der HBS Kassel und Wiesbaden erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung der Reisekosten.

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