Dienstleistungen von A - Z

    / Arbeitgeber sein / Personal einstellen / Bezüge für Landesbedienstete

    Leistungsbeschreibung

    Die Hessische Bezügestelle (HBS) nimmt für das Land Hessen  die Funktion des Arbeitgebers  war. Ihr obliegt die Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge für die Landesbediensteten (mit Ausnahme der Hochschulen und des Universitätsklinikums Frankfurt/M.). Sie ist Familienkasse und zahlt das Kindergeld an die Landesbediensteten.

    An wen muss ich mich wenden?

    In der Hauptstelle in Kassel werden u. a. die Bezüge der Tarifbeschäftigten des Landes sowie die Bezüge der Beamtinnen und Beamten des Hessischen Kultusministeriums, des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst, des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration sowie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (jeweils einschließlich der nachgeordneten Bereiche) bearbeitet.

    Die Bezüge der übrigen Landesbeamtinnen und Landesbeamten werden in der Nebenstelle in Wiesbaden  bearbeitet.

    Rechtsgrundlage

    Tarifverträge für den öffentlichen Dienst des Landes Hessen (TV-H).

    Anträge / Formulare

    Anträge und Formulare finden Sie auf der Internetseite der Hessischen Bezügestelle unter Formulare.

    Bemerkungen

    Auf der Internetseite der HBS Kassel erhalten Sie weitere allgemeine sowie fachliche Informationen zur Berechnung und Zahlung der Bezüge.

    Datenschutzhinweis

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