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    / Ausweise und Dokumente / Urkunden und Bescheinigungen / Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens

    Leistungsbeschreibung

    Die Freiherr-vom-Stein-Plakette wird an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verliehen, die sich im Bereich der Kommunalpolitik besonders verdient gemacht haben.

    Verfahrensablauf

    Vorschläge zur Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens können schriftlich beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport unter Beifügung von Informationen über den Lebenslauf und die besonderen herausragenden Verdienste der betreffenden Person eingereicht werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
    Friedrich-Ebert-Allee 12
    65185 Wiesbaden

    Voraussetzungen

    Die Auszeichnung wird nach strengen Maßstäben vergeben. Sie wird an Personen des öffentlichen Lebens verliehen, die durch ihre Tätigkeit im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung außerordentliche und in der Regel überregionale Verdienste erworben haben. Dabei ist insbesondere herausragendes ehrenamtliches Engagement auf kommunaler Ebene von Bedeutung.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Ausführlicher Lebenslauf und die Darstellung der besonderen herausragenden Verdienste der betreffenden Person.

    Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    In den letzten sechs Wochen vor Wahlen findet in aller Regel keine Verleihung der Freiherr-vom-Stein-Plakette an Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens statt.

    Bearbeitungsdauer

    4-6 Wochen.

    Rechtsgrundlage

    Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 28. September 2016 - IV 13 – 14 f 06-04 (StAnz. 42/2016, S.1071)

    Anträge / Formulare

    Der Antrag ist unmittelbar beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport einzureichen.

    Bemerkungen

    Formulare

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