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    / Arbeit / Weiterbildung / Hessische Qualifizierungsoffensive – Qualifizierungsschecks

    Leistungsbeschreibung

    Das Instrument "Qualifizierungsscheck" will die Beschäftigungschancen von gering qualifizierten Beschäftigten (über 27 Jahre) verbessern. Beschäftigte werden dabei unterstützt, ihren Berufsabschluss nachzuholen.

     

    Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, die von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und zu einem Berufsabschluss hinführen. Auch die Förderung von Teilabschnitten einer Qualifizierung auf dem Weg zum Berufsabschluss ist möglich.

     

    Beschäftigte über 27 Jahren erhalten einen 50%igen Zuschuss zu den Kosten ihrer Qualifizierungsmaßnahme (Teilnahme- und Prüfungsgebühren). Die Fördersumme ist auf 4.000 EUR begrenzt. Voraussetzung ist eine Beratung durch einen ProAbschluss-Bildungscoach oder eine ProAbschluss-Nachqualifizierungsberatungsstelle.

     

    An wen muss ich mich wenden?

    Qualifizierungsschecks werden nach Beratung durch ProAbschluss-Bildungscoaches oder ProAbschluss-Nachqualifizierungsberatungsstellen ausgehändigt.

     

    Die Bildungscoaches und Nachqualifizierungsberatungsstellen (Bildungspoints) sind zu finden unter:

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (inkl. geringfügig Beschäftigte und Praktikanten) mit Hauptwohnsitz in Hessen, die über keinen beruflichen Abschluss verfügen oder in der ausgeübten Tätigkeit über keinen Berufsabschluss verfügen, wobei ein Berufsabschluss in einem anderen beruflichen Bereich länger als vier Jahre zurückliegt.

     

    Erforderlich ist ein Mindestalter von 27 Jahren.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Die erforderlichen Unterlagen werden von den ProAbschluss-Bildungscoaches und ProAbschluss-Nachqualifizierungsberatungsstellen ausgehändigt.

    Rechtsgrundlage

    Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) zur Hessischen Qualifizierungsoffensive in der gültigen Fassung veröffentlicht im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Ausgabe Nr. 37/2017 vom 11.09.2017, Seite 882),

    Bemerkungen

    Weitere Informationen erhalten Sie auf www.proabschluss.de.

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