Dienstleistungen von A - Z

    Leistungsbeschreibung

    Lehrerausbildung in Hessen

    Die Lehrerausbildung in Hessen orientiert sich an den verschiedenen Schulformen. Rechtliche Grundlage der Lehrerausbildung ist das Hessische Lehrerbildungsgesetz (HLbG). Danach gibt es folgende Lehrämter:

    • Lehramt an Grundschulen,
    • Lehramt an Hauptschulen und Realschulen,
    • Lehramt an Gymnasien,
    • Lehramt an beruflichen Schulen und
    • Lehramt an Förderschulen.

     
    Die Ausbildung für alle Lehrämter erfolgt an wissenschaftlichen oder künstlerischen Hochschulen und in einem 21-monatigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) an Studienseminaren und Ausbildungsschulen. Die wissenschaftliche Ausbildung endet mit der Ersten Staatsprüfung, die pädagogische Ausbildung endet mit der Zweiten Staatsprüfung für die Lehrämter oder einer Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern.
     
    Voraussetzung für ein Lehramtsstudium ist in der Regel die Allgemeine Hochschulreife. Über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheidet die Hessische Lehrkräfteakademie.
     

    Vorbereitungsdienst (Referendariat)

    Im Vorbereitungsdienst werden die während des Studiums erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in Fachwissenschaften, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften im engen Bezug zum erteilten Unterricht vertieft und erweitert. Die pädagogische Ausbildung erfolgt an Studienseminaren, die nach Schulformen untergliedert sind, sowie an Ausbildungsschulen.
     
    Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist die bestandene Erste Staatsprüfung für ein Lehramt oder eine von der Hessischen Lehrkräfteakademie als gleichwertig anerkannte Prüfung.
     
    Zum Vorbereitungsdienst für den Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern kann zugelassen werden, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung und zusätzliche Qualifikationen nachweist, wie etwa eine Meisterprüfung oder eine Abschlussprüfung einer zweijährigen Fachschule.

    An wen muss ich mich wenden?

    Bei Fragen zum Studium:
     

    Bei Fragen zum hessischen Vorbereitungsdienst (Referendariat):
     

    Bei Fragen zur Ersten Staatsprüfung wenden Sie sich bitte an die Prüfungsstellen der Hessischen Lehrkräfteakademie in Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Gießen und Marburg. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls unter

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten der genannten zuständigen Dienststellen.

    Welche Gebühren fallen an?

    Keine.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst erfolgt halbjährlich jeweils zum 1. Mai und 1. November. Bewerbungsschluss (Hauptverfahren) für den Einstellungstermin am 1. Mai ist der 1. Januar, für den Einstellungstermin am 1. November der 1. Juli.

    Rechtsgrundlage

    • Hessisches Lehrerbildungsgesetz (HLbG)
    • Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV)

    Was sollte ich noch wissen?

    Einen Überblick über ausgeschriebene Stellen des Kultusressorts gibt die Stellendatenbank.

    Bemerkungen

    Bewerbungsunterlagen für die Einstellung in den hessischen Vorbereitungsdienst können Sie unter Lehrkräfteakademie.Hessen.de herunterladen. Bitte beachten Sie die veröffentlichten Bewerbungsfristen.

    Datenschutzhinweis

    Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen.
    Die für den Betrieb der Seite notwendigen technischen Cookies werden automatisch gesetzt und können mit der Auswahl Speichern bestätigt werden.
    Darüber hinaus können Sie Cookies von externen Anbietern für Statistikzwecke zulassen.