Dienstleistungen von A - Z

    / Sportförderung im Bereich Behindertensport

    Leistungsbeschreibung

    Es können Sportverbände institutionell gefördert werden sowie Sportverbänden/-kreisen und -vereinen für einzelne nachhaltige (Modell-)Projekte mit besonderer Bedeutung für den Behindertensport im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nach einer sportfachlichen Prüfung durch das HMdIS eine Anschubfinanzierung gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

    Verfahrensablauf

    Einreichen eines formlosen Antrags an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport. Diesem muss eine detaillierte Projektbeschreibung sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan beigefügt werden. Der Kosten- und Finanzierungsplan muss die zu erwartenden Kosten sowie die geplanten Formen sowie etwaige bereits erteilte Zusagen zur Finanzierung des Projekts aufzeigen (Eigenmittel, Drittmittel). Der Antrag wird durch das HMdIS einer sportfachlichen Prüfung unterzogen.

    An wen muss ich mich wenden?

    Hessisches Ministerium des Innern und für Sport,
    Abteilung Sport
    Postfach 3167
    65021 Wiesbaden

    Voraussetzungen

    Im Antrag muss nachgewiesen werden, dass Situation des Behindertensports in Hessen nachhaltig verbessert wird.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Formloser Antrag
    • Projektbeschreibung
    • Kosten- und Finanzierungsplan

    Bearbeitungsdauer

    Zeitnah.

    Rechtsgrundlage

    Art. 62a Hessische Verfassung

    Rechtsbehelf

    Gegen einen  Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim HMdIS erhoben werden.

    Bemerkungen

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