Dienstleistungen von A - Z

    Leistungsbeschreibung

    Förderung der hessischen Sportfachverbände, Sportvereine und Institutionen in den unterschiedlichsten Bereichen des Leistungssports

    Verfahrensablauf

    Antragsstellung durch hessische Sportfachverbände, hessische Sportvereine und andere Sportorganisationen. Die Anträge werden dem Leistungssportreferat des Landessportbundes Hessen zur Erstellung eines sportfachlichen Votums vorgelegt.  Im Anschluss werden diese Anträge dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport zur Entscheidung übersandt.

    An wen muss ich mich wenden?

    Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
    Abteilung Sport
    Postfach 3167
    65021 Wiesbaden

    Voraussetzungen

    In den Anträgen muss nachgewiesen werden, dass die Situation des Leistungssports in Hessen nachhaltig verbessert wird.

    Ein positives Votum des Landesausschusses Leistungssport beim Landessportbund Hessen muss vorliegen. Förderungen erfolgen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Formloser Antrag
    • Projektbeschreibung
    • Kosten- und Finanzierungsplan

    Bearbeitungsdauer

    Zeitnah.

    Rechtsgrundlage

    Artikel 62 a Hessische Verfassung

    Rechtsbehelf

    Gegen einen Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport einzureichen.

    Bemerkungen

    Datenschutzhinweis

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