Dienstleistungen von A - Z

    Leistungsbeschreibung

    Die Hessische Landesregierung gewährt allen Sportvereinen, die Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sind, Zuwendungen für den vereinseigenen Sportstättenbau.

    Zuwendungen werden gewährt für:

    • den Neu-, Ersatzneu- oder Erweiterungsbau von Sportstätten
    • den Aus- oder Umbau von Sportstätten
    • die Sanierung und Modernisierung von Sportstätten
    • die Ausstattung von Sportstätten

    Dabei werden vorrangig die Sanierung und Erhaltung bestehender Sportstätten gefördert.

    Verfahrensablauf

    Zunächst muss eine Bedarfsmeldung über die jeweilige örtliche Gebietskörperschaft (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Stadt mit Sonderstatus) erfolgen. Die Gebietskörperschaft erstellt für jedes Jahr  Vorschlagsliste (sog. Prioritätenliste) der im jeweiligen Kreis bzw. der jeweiligen Stadt angemeldeten Projekte. Die Prioritätenlisten werden dem Innenministerium vorgelegt. Alle Maßnahmen, die in das Investitionsprogramm aufgenommen werden, werden dann zur Antragsstellung aufgefordert.

    An wen muss ich mich wenden?

    Hessisches Ministerium des Innern und für Sport

    Voraussetzungen

    • Verein muss Mitglied im Landessportbund Hessen e.V. sein
    • Maßnahme muss vom Kreis auf der Prioritätenliste an vorrangiger Stelle geführt sein
    • Förderungsgrundsätze des Landes Hessen für Zuwendungen im Sportstättenbau

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    1. Bedarfsanmeldung: ausgefülltes Formular „Bedarfsanmeldung“, kurze Beschreibung des Vorhabens mit Aussage zu den Gesamtkosten.

     https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2021-08/antrag_zuwendung_sportstaettenbau.pdf

    1. Antrag: Antragsunterlagen gemäß Checkliste

    https://innen.hessen.de/sites/innen.hessen.de/files/2021-08/checkliste_antragsunterlagen.pdf

    Rechtsgrundlage

    Rechtsbehelf

    Rechtsbehelfsbelehrung ist im Förderbescheid enthalten.

    Anträge / Formulare

    Bemerkungen

    Datenschutzhinweis

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