Dienstleistungen von A - Z

    / Beratung von Unternehmen zum methodischen Vorgehen bei der Ableitung konkreter Maßnahmen zur Veränderung psychischer Belastungen bei der Arbeit

    Leistungsbeschreibung

    Der Arbeitgeber hat im Rahmen des als Regelkreis angelegten Prozesses der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz), die Prozessschritte der Maßnahmenableitung und -umsetzung zur Veränderung psychischer Belastungsfaktoren durchzuführen.

    Es empfiehlt sich, die Maßnahmen zur Veränderung der psychischen Belastungen aus der Arbeitsaufgabe, der Arbeitsorganisation, der Arbeitsumgebung und dem sozialen Gefüge im Dialog mit Beschäftigten und Führungskräften zu erarbeiten, um die Akzeptanz zu erhöhen. Bestehende Gremien sind einzubeziehen und die abgeleiteten Maßnahmen mit den gesetzlichen Grundlagen abzugleichen.
    Mögliche Auswahlkriterien für Maßnahmen sind: Ursachenbezogenheit, Wirksamkeit, Praktikabilität, Verhältnisprävention vor Verhaltensprävention, Kostenneutralität, schnelle Umsetzbarkeit. Dabei gilt: „auch kleine Schritte können wirksame Verbesserungen erzielen“. Arbeitsorganisatorische Veränderungen sollten durch Schulung oder Unterweisung begleitet werden, um Unsicherheiten und Überforderung zu vermeiden.

    Das Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung berät Sie hessenweit zum methodischen Vorgehen der Maßnahmenableitung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz. Die Beratung erfolgt im Rahmen von Gesprächen, schließt aber auch Impulsreferate und Vorträge in Unternehmen mit ein. Das hessenweit tätige Kompetenzteam ist im Regierungspräsidium Gießen angesiedelt.

    Verfahrensablauf

    Die Kontaktaufnahme erfolgt durch das Unternehmen oder die Arbeitsschutzbehörde (mündlich/telefonisch, schriftlich)

    An wen muss ich mich wenden?

    Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung

    Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 25.2

    Claudia Flake

    Voraussetzungen

    Die Leistung können alle Unternehmen mit Sitz in Hessen in Anspruch nehmen.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Beratung im Rahmen der behördlichen Überwachungsaufgabe ist gebührenfrei.

    Rechtsgrundlage

    Arbeitsschutzgesetz

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen finden Sie im Sozialnetz Hessen unter http://www.sozialnetz.de/ca/b/dms/

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