Dienstleistungen von A - Z

    / Untersuchung und Bewertung von betrieblichen Arbeitsschutzmanagementsystemen mit dem Ziel der Ausstellung einer „ASCA-AMS-Bestätigung“

    Leistungsbeschreibung

    Unternehmen mit Arbeitsschutzmanagementsystem können dieses im Rahmen des Programms „ASCA-AMS-Bestätigung“ durch unabhängige Experten der Arbeitsschutzdezernate der Regierungspräsidien in Hessen untersuchen und bewerten lassen. Die Untersuchung und Bewertung des AMS soll darüber Auskunft geben, ob das AMS geeignet ist, wirksam die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und ob die Ziele und Vorgaben des AMS im Unternehmen umgesetzt und gelebt werden. Nach erfolgreichem Abschluss des Bewertungsverfahrens kann eine „ASCA-AMS-Bestätigung“ ausgestellt werden.

    Verfahrensablauf

    Die Kontaktaufnahme erfolgt durch das Unternehmen oder die Arbeitsschutzbehörde. Es wird im ersten Schritt geklärt, ob ein betriebliches AMS in einer für eine ASCA-AMS-Bestätigung ausreichenden Ausbaustufe vorhanden ist und Bereitschaft besteht, erforderlichenfalls einen Verbesserungsprozess einzuleiten

    Ein erster Klärungstermin zwischen Arbeitsschutzbehörde und Unternehmen dient dem Informationsaustausch zum Verfahren der ASCA-AMS-Bestätigung. Die Experten der Arbeitsschutzbehörde verschaffen sich einen ersten Überblick über das vorliegende AMS. Die zeitliche Planung sowie die nächsten Schritte werden besprochen.

    Das Unternehmen stellt die AMS-Dokumentation bereit. Diese wird durch die Experten der Arbeitsschutzbehörde vorgeprüft und ein Ablaufplan für das Verfahren erstellt und abgestimmt.

    Die System- und Compliance-Prüfung wird in der Regel innerhalb eines Tages durch die Experten der Arbeitsschutzbehörde durchgeführt. Die Ergebnisse werden dargestellt, evtl. Nachbesserungsbedarf wird im Nachgang dargelegt. Das Unternehmen setzt den Nachbesserungsbedarf um.

    Die ASCA-AMS-Bestätigung wird nach erfolgreichem Abschluss überreicht. Diese hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren, danach ist eine Erneuerung möglich.

    An wen muss ich mich wenden?

    Fachzentrum für systemischen Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung

    Regierungspräsidium Gießen, Dez. 25.2

    Michèle Wachkamp

    Voraussetzungen

    Das Angebot richtet sich sowohl an Unternehmen mit separat geführtem als auch an Unternehmen mit integriertem Arbeitsschutzmanagementsystem mit Sitz in Hessen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Arbeitsschutzmanagementsystemdokumente (z.B. Handbuch, Verfahrensanweisungen/ Prozessbeschreibungen, Arbeitsanweisungen, Organigramme)

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Teilnahme am Programm „ASCA-AMS-Bestätigung“ ist gebührenfrei.

    Was sollte ich noch wissen?

    Die ASCA-AMS-Bestätigung basiert auf dem ASCA-Leitfaden Arbeitsschutzmanagement, veröffentlicht durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration. Der ASCA-Leitfaden Arbeitsschutzmanagement ist eine Handlungshilfe im Sinne des „Nationalen Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme (NLF)“ und des internationalen ILO-Leitfadens für Arbeitsschutzmanagementsysteme. Das Verfahren der ASCA-AMS-Bestätigung orientiert sich an den Vorgaben der GDA-Leitlinie „Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“ sowie am „Leitfaden zur Auditierung von Managementsystemen“ (DIN EN ISO 19011:2011). Die Teilnahme an einem ASCA-AMS-Bestätigungsverfahren erfolgt grundsätzlich freiwillig.

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen auf dem Sozialnetz Hessen unter http://www.sozialnetz.de/ca/b/dmq/

    Folder „Die ASCA-AMS-Bestätigung“:

    http://www.sozialnetz.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaaaifcz

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