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    / Erneuerbare-Energien-Anlagen bei der Bundesnetzagentur melden

    Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind, müssen Sie die Anlage der Bundesnetzagentur melden.

    Verfahrensablauf

    An wen muss ich mich wenden?

    Bundesnetzagentur

    DLZ 60

    Karthäuserstraße 7 - 9

    34117 Kassel

    Telefon +49 561/7292-120

    Telefax 0180 5 734870-1001

    E-Mail

    Zuständige Stelle

    Bundesnetzagentur

    DLZ 60

    Karthäuserstraße 7 - 9

    34117 Kassel

    Telefon +49 561/7292-120

    Telefax 0180 5 734870-1001

    E-Mail

    Voraussetzungen

    Als Betreiber einer Erneuerbare-Energien-Anlage sind Sie dann gesetzlich verpflichtet, ihre Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien registrieren zu lassen, wenn sie

    • eine Genehmigung zur Errichtung oder zum Betrieb einer Anlage erhalten haben – hiervon sind Solaranlagen (mit der Rückausnahme von Freiflächenanlagen) und kleine Wind- und Gaskraftwerke ausgeschlossen,
    • eine Anlage neu in Betrieb nehmen,
    • eine Anlage erstmals mit erneuerbaren Energieträgern betreiben,
    • eine Änderung der installierten Leistung an der Anlage vornehmen oder ihre Wasserkraftanlage ertüchtigen,
    • ihre Anlage endgültig stilllegen,
    • als Windenergieanlagenbetreiber nach 5 Jahren weiterhin die Anfangsvergütung in Anspruch nehmen möchten oder
    • erstmalig die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen möchten.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Erneuerbare-Energien-Anlagen müssen mittels des pdf-Formulars gemeldet werden, das per Mail an die Bundesnetzagentur zu mailen ist. 

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Meldung ist kostenfrei möglich.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Zu melden sind der Bundesnetzagentur nur Anlagen, die in Betrieb genommen wurden. Es gilt eine 3  Wochen Frist ab Inbetriebnahme.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Datenschutzhinweis

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