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    / Gesundheit und Vorsorge / Pflege / Pflegeversicherung: Versicherungspflicht für Versicherte in der privaten Krankenversicherung

    Leistungsbeschreibung

    In Deutschland muss jeder Einwohner über eine Kranken- und Pflegeversicherung verfügen.

    Wenn Sie bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind, müssen Sie eine private Pflege-Pflichtversicherung abschließen. Der Vertrag kann auch bei einem anderen privaten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden. Das Wahlrecht muss innerhalb von 6 Monaten ausgeübt werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Ein privates Krankenversicherungsunternehmen oder ein anderes die Pflegeversicherung betreibendes Versicherungsunternehmen.

    Voraussetzungen

    Versicherungspflicht in der privaten Pflegeversicherung besteht für

    • Ÿ alle privat Krankenversicherten,
    • Ÿ Beamten und ihnen gleichgestellte Personen,
    • Ÿ Heilfürsorgeberechtigte,
    • Ÿ Mitglieder der Postbeamtenkrankenkasse und der Krankenversorgung der Bundesbahn.

    Rechtsgrundlage

    §§ 23, 25 und 121 Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI)

    Was sollte ich noch wissen?

    Nach § 121Abs. 1 SGB XI handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig

    • der Versicherungspflicht zum Abschluss oder zur Aufrechterhaltung des privaten Pflegeversicherungsvertrages nach § 23 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB XI oder § 23 Abs. 4 SGB XI oder der Verpflichtung zur Aufrechterhaltung des privaten Pflegeversicherungsvertrages nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB XI nicht nachkommt und
    • mit der Entrichtung von 6 Monatsprämien zur privaten Pflegeversicherung in Verzug gerät.

    Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500,00 Euro geahndet werden.

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