Dienstleistungen von A - Z

    / Finanzierung und Förderung / Finanzierung zur Krisenbewältigung / Beihilfe bei der Tierseuchenkasse beantragen

    Leistungsbeschreibung

    Als Tierbesitzer oder Tierbesitzerin können Sie eine Beihilfe von der Hessischen Tierseuchenkasse erhalten. Die Beihilfe dient dazu, Verluste durch Tierseuchen zu verringern.

    In welchen Fällen die Tierseuchenkasse eine Beihilfe gewährt, ist in der Leistungssatzung festgelegt. Eine Beihilfe können Sie vor allem erhalten für:

    • Schäden durch Tierverluste, bei denen Sie keine Entschädigung erhalten
    • andere Schäden nach amtlichen Maßnahmen

    Die Beihilfe erhalten Sie nur für Tiere, für die Sie Beiträge an die Tierseuchenkasse entrichten müssen. Beitragspflichtig sind:

    • Pferde
    • Rinder
    • Schweine
    • Schafe
    • Bienenvölker
    • Geflügel

    Die Höhe der einzelnen Beihilfen können Sie in der Leistungsübersicht der Hessischen Tierseuchenkasse nachlesen.

    Hinweis: Sie bekommen keine Beihilfe, wenn Sie für Tierverluste bereits eine Entschädigung nach dem Tierseuchengesetz erhalten.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen sofort das zuständige Veterinäramt und einen Tierarzt oder eine Tierärztin informieren, wenn Sie einen Verdacht auf eine Seuche haben.

    Nachdem Sie alle erforderlichen Nachweise eingeholt haben, können Sie das ausgefüllte Antragsformular der Tierseuchenkasse beim Veterinäramt einreichen.

    Das Veterinäramt bearbeitet Ihren Antrag und leitet ihn an die Tierseuchenkasse weiter.

    An wen muss ich mich wenden?

    Hessische Tierseuchenkasse

    Voraussetzungen

    Als Besitzer oder Besitzerin der Tiere müssen Sie

    • bei Ihrer Meldung an die Tierseuchenkasse die korrekte Anzahl der Tiere angegeben haben,
    • die Beiträge zur Tierseuchenkasse pünktlich bezahlt haben,
    • rechtzeitig einen Tierarzt oder einen Tierärztin hinzugezogen und das Veterinäramt über den Ausbruch einer Krankheit/Seuche verständigt haben,
    • die Krankheit durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin bestätigen lassen (zum Beispiel durch ein Gutachten oder einen Untersuchungsbefund),
    • die Verluste dokumentiert haben (zum Beispiel durch Schlachtbescheinigungen) und
    • Sie dürfen Ihre Sorgfaltspflicht nicht erkennbar vernachlässigt haben.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Antrag auf Beihilfe
    • Nachweis der Seuche (Krankheit)
    • Dokumentation des Tierverlustes
    • Nachweis der Schadensminimierung

    Welche Gebühren fallen an?

    Keine

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie müssen den vollständigen Antrag spätestens 6 Monate nach Eintritt des Schadens bei der zuständigen Stelle einreichen.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

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