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    / Beschwerden über bundesunmittelbare Sozialversicherungsträger

    Leistungsbeschreibung

    Das Bundesversicherungsamt beaufsichtigt die bundesunmittelbaren Krankenkassen, Pflegekassen, Unfallversicherungsträger, die Künstlersozialkasse sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.

     

    Wenn Sie Beschwerden über diese Sozialversicherungsträger haben, können Sie diese beim Bundesversicherungsamt schriftlich oder per E-Mail einreichen.

     

    Die privaten Versicherungsunternehmen werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt.

     

    Die anderen Sozialversicherungsträger unterstehen der Landesaufsicht.

    An wen muss ich mich wenden?

    Bundesversicherungsamt

    Friedrich-Ebert-Allee 38

    53113 Bonn

     

    Tel.: +49 228 619-0

    Fax.: +49 228 619-1870

    E-Mail:

     

    Erreichbarkeit:

    Mo 9:00 – 15:00 Uhr

    Di 9:00 – 15:00 Uhr

    Mi 9:00 – 15:00 Uhr

    Do 9:00 – 15:00 Uhr

    Fr 9:00 – 14:00 Uhr

    Welche Gebühren fallen an?

    keine

    Was sollte ich noch wissen?

    Das Bundesversicherungsamt ist nicht zuständig für z.B.:

    • die Beantragung/Rückzahlung von BAföG
    • Rentenkontoklärungen
    • personenbezogene Rentenauskünfte (Rentenversicherungsläufe)
    • private Versicherungen (z. B. private Unfall-, Lebens- oder Haftpflichtversicherungen)
    • Ausstellung von Sozialversicherungsausweisen

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen:

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