⇑ / Sonderrufnummern; Hinweistelefon Aufruf gegen Terror und Gewalt
Leistungsbeschreibung
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat zur Aufklärung des islamischen Extremismus und des islamistischen Terrorismus ein Hinweistelefon eingerichtet (Vertraulichkeit wird zugesichert).
Wenden Sie sich an das Hinweistelefon, wenn:
- Ihnen Planungen von Gewaltakten bzw. Terroranschlägen bekannt sind.
- Sie Personen kennen, die in Planungen von Gewaltakten und Terroranschlägen eingebunden sind.
- in Ihrer Umgebung Personen für solche Planungen angeworben werden.
An wen muss ich mich wenden?
Hinweistelefon „Aufruf gegen Terror und Gewalt“
Tel.: +49 221 - 792 - 3366
Erreichbarkeit (deutsche Sprache):
Mo 00:00 - 24:00 Uhr
Di 00:00 - 24:00 Uhr
Mi 00:00 - 24:00 Uhr
Do 00:00 - 24:00 Uhr
Fr 00:00 - 24:00 Uhr
Sa 00:00 - 24:00 Uhr
So 00:00 - 24:00 Uhr
Erreichbarkeit (türkische bzw. arabische Sprache
Mo 09.00 - 15.00 Uhr
Di 09.00 - 15.00 Uhr
Mi 09.00 - 15.00 Uhr
Do 09.00 - 15.00 Uhr
Fr 09.00 - 15.00 Uhr
Zuständige Stelle
Bundesamt für Verfassungsschutz
Merianstraße 100
50765 Köln
Tel.: +49 221-792-0
Internet: https://www.verfassungsschutz.de/