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    / Sonderrufnummern; Hinweistelefon Aufruf gegen Terror und Gewalt

    Leistungsbeschreibung

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat zur Aufklärung des islamischen Extremismus und des islamistischen Terrorismus ein Hinweistelefon eingerichtet (Vertraulichkeit wird zugesichert).

    Wenden Sie sich an das Hinweistelefon, wenn:

    • Ihnen Planungen von Gewaltakten bzw. Terroranschlägen bekannt sind.
    • Sie Personen kennen, die in Planungen von Gewaltakten und Terroranschlägen eingebunden sind.
    • in Ihrer Umgebung Personen für solche Planungen angeworben werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    Hinweistelefon „Aufruf gegen Terror und Gewalt“

    Tel.: +49 221 - 792 - 3366

    E-Mail:

     

    Erreichbarkeit (deutsche Sprache):

    Mo 00:00 - 24:00 Uhr

    Di 00:00 - 24:00 Uhr

    Mi 00:00 - 24:00 Uhr

    Do 00:00 - 24:00 Uhr

    Fr 00:00 - 24:00 Uhr

    Sa 00:00 - 24:00 Uhr

    So 00:00 - 24:00 Uhr

     

    Erreichbarkeit (türkische bzw. arabische Sprache

    Mo 09.00 - 15.00 Uhr

    Di 09.00 - 15.00 Uhr

    Mi 09.00 - 15.00 Uhr

    Do 09.00 - 15.00 Uhr

    Fr 09.00 - 15.00 Uhr

    Zuständige Stelle

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