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Leistungsbeschreibung
Am 01.05.2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktsystem wurde auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt.
Im Fahreignungsregister werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig gewordenen sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.
- (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) Fahreignungsregister; Löschung
- (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) Fahreignungsregister; Löschung
- (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) Fahreignungsregister; Eintragung
- (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) Fahreignungsregister; Eintragung
- (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) Fahreignungsregister; Auskunft
An wen muss ich mich wenden?
Kraftfahrt-Bundesamt
Fördestraße 16
24944 Flensburg
Deutschland
Tel.: +49 461 - 316-0
Fax: +49 461 - 316-1495 oder -1650
Rechtsgrundlage
- §§ 28 ff. Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 4 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) sowie die dazu ergangenen Arbeitsanweisungen der Ministerien
Bemerkungen
Weiterführende Informationen:
- (Kraftfahrt-Bundesamt) Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
- (Kraftfahrt-Bundesamt) Faltblatt zum neue Fahreignungsregister (FAER)
- (Kraftfahrt-Bundesamt - KBA-) Neues Punktesystem