Dienstleistungen von A - Z

    Leistungsbeschreibung

    Am 01.05.2014 wurde aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das Fahreignungsregister (FAER) und das bestehende Punktsystem wurde auf das neue Fahreignungs-Bewertungssystem umgestellt.

    Im Fahreignungsregister werden Informationen über Verkehrsteilnehmer, die im Straßenverkehr auffällig gewordenen sind, gespeichert, soweit die begangene Zuwiderhandlung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten zu bewerten ist.

    An wen muss ich mich wenden?

    Kraftfahrt-Bundesamt
    Fördestraße  16
    24944 Flensburg
    Deutschland

    Tel.: +49 461 - 316-0
    Fax: +49 461 - 316-1495 oder -1650

    Rechtsgrundlage

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen:

    Datenschutzhinweis

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