⇑ / Hilfe bei Notfällen im Ausland
Leistungsbeschreibung
Sollten Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes in eine Notsituation geraten, so können Sie sich an die nächstgelegene deutsche Vertretung wenden. Die deutschen Vertretungen können z.B. weiterhelfen, wenn Sie
- Ihren Pass verloren haben,
- in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden,
- Opfer eines Gewaltverbrechens wurden, etc.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Je nach Hilfeleistung unterschiedlich, bitte klären Sie im Direktkontakt mit der Auslandsvertretung möglicherweise entstehende Kosten.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die deutschen Vertretungen können Hilfe nach dem Konsulargesetz leisten. Hier gilt der Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Für Notfälle außerhalb der regulären Dienstzeiten sind Bereitschaftsdienste eingerichtet.
Bemerkungen
Weiterführende Informationen
- (Auswärtiges Amt) Auslandsvertretungen
- (Auswärtiges Amt) Konsularischer Service
- (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder) Krisenvorsorgeliste