Dienstleistungen von A - Z

    / Hilfe bei Notfällen im Ausland

    Leistungsbeschreibung

    Sollten Sie während Ihres Auslandsaufenthaltes in eine Notsituation geraten, so können Sie sich an die nächstgelegene deutsche Vertretung wenden. Die deutschen Vertretungen können z.B. weiterhelfen, wenn Sie

    • Ihren Pass verloren haben,
    • in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden,
    • Opfer eines Gewaltverbrechens wurden, etc.

    An wen muss ich mich wenden?

    Auswärtiges Amt und Auslandsvertretungen

    Auswärtiges Amt
    Bürgerservice
    Werderscher Markt 1
    10117 Berlin

    Telefonzentrale
    Erreichbarkeit: täglich 24 Stunden

    Tel.: +49 30 -1817-0
    Fax: +49 30 -1817-3402
    E-Mail:

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Keine

    Welche Gebühren fallen an?

    Je nach Hilfeleistung unterschiedlich, bitte klären Sie im Direktkontakt mit der Auslandsvertretung möglicherweise entstehende Kosten.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Die deutschen Vertretungen können Hilfe nach dem Konsulargesetz leisten. Hier gilt der Grundsatz „Hilfe zur Selbsthilfe“.

    Für Notfälle außerhalb der regulären Dienstzeiten sind Bereitschaftsdienste eingerichtet.

    Bemerkungen

    Weiterführende Informationen

     

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