Dienstleistungen von A - Z

    / Technisches Hilfswerk anfordern

    Leistungsbeschreibung

    Das THW verfügt über technische Ausrüstung und fachkundige Einsatzkräften für besondere Schadenslagen. Wenn personelle, technische oder logistische Unterstützung gebraucht wird, kann das THW auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder herangezogen werden. Dies geschieht in der Regel über die zuständige Leitstelle.

    Das Technische Hilfswerk unterstellt seine Einsatzkräfte in der Regel der vor Ort zuständigen Einsatzleitung der Feuerwehr. Das THW ist bundesweit einheitlich aufgestellt und organisiert und damit ein verlässlicher Partner. Auf allen Ebenen stehen Ansprechpartner zur Verfügung. Es sind auch Schadensfälle denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet (zum Beispiel bei Übertragung eines eigenen Einsatzabschnittes an das THW). Das THW entsendet fachlich qualifiziertes Beratungspersonal in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung. Die Führung seiner eigenen Einheiten kann das THW in eigener Verantwortlichkeit wahrnehmen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    keine

    Welche Gebühren fallen an?

    Für Partner: die Einsätze des THW werden in der Regel nach der geltenden Abrechnungsverordnung abgerechnet. Hierzu können im Vorfeld Informationen bei den Regionalstellen und Ortsverbänden des THW eingeholt werden.

    Rechtsgrundlage

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