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    / Pflanzenschutzgeräte: Prüfung von Neugeräten und Eintragung in die beschreibende Liste beantragen

    Leistungsbeschreibung

    Das Julius Kühn-Institut (JKI) bietet verschiedene Arten von freiwilligen Prüfungen mit unterschiedlichem Umfang an. Die erfolgreich geprüften Pflanzenschutzgeräte oder Geräteteile trägt das JKI in die sogenannte beschreibende Liste ein. Die dort gelisteten Geräte erfüllen die gesetzlichen Vorgaben des Pflanzenschutzgesetzes.

    Anwenderinnen und Anwender, zum Beispiel aus Landwirtschaft oder Gartenbau, können anhand der beschreibenden Liste unter anderem nachvollziehen, mit welchen Pflanzenschutzgeräten sie bestimmte zulassungspflichtige Pflanzenschutzmittel ausbringen dürfen. Für Herstellerinnen und Hersteller ist die freiwillige Prüfung unter anderem wichtig für den EU-weiten Verkauf Ihres Gerätes.

    Das JKI bietet diese freiwilligen Prüfungen an:

    • Prüfung auf Einhaltung der Anforderungen des Pflanzenschutzgesetzes: In einer Dokumentenprüfung überprüft das JKI Unterlagen wie Gebrauchsanleitungen, Beschreibungsbogen oder technische Angaben auf Vollständigkeit und Plausibilität. Eine Sichtprüfung erweitert die Dokumentenprüfung um eine Inaugenscheinnahme des Gerätes (ohne technische Messungen). Die erfolgreiche Prüfung kann für die CE-Konformitätserklärung für den EU-weiten Vertrieb Ihres Produktes hilfreich sein.
    • Prüfung auf JKI-Anerkennung: Das JKI-Prüfsiegel "Amtlich geprüft und anerkannt" bescheinigt Ihrem Pflanzenschutzgerät Eigenschaften, die über den gesetzlich geforderten Mindeststandard hinausgehen. Die Anerkennung umfasst technische Prüfungen in Testständen des JKI. Prüfungen im praktischen Einsatz erfolgen durch die Pflanzenschutzdienststellen der Bundesländer.
    • Zusätzliche Erweiterung der Prüfung auf Eintragung der Verlustminderung in die beschreibende Liste im Sinne des Pflanzenschutzgesetzes: Pflanzenschutzgeräte, die bereits das Anerkennungsverfahren durchlaufen haben, können Sie zusätzlich auf Abdriftminderung oder Einsparung von Pflanzenschutzmitteln prüfen lassen. Diese Eigenschaften sind in der Praxis wichtig, damit zum Beispiel bestimmte Pflanzenschutzmittel gemäß den Anwendungsbestimmungen von Pflanzenschutzmitteln mit Ihrem Gerät angewendet werden dürfen. 

    Voraussetzungen

    Es gibt keine Voraussetzungen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Für freiwillige Prüfungen reichen Sie diese Unterlagen ein:

    • Gebrauchsanleitung
    • Beschreibung des Gerätetyps
    • bildliche Darstellung des Gesamtgerätes, zum Beispiel als Foto

    Für die JKI-Anerkennung zusätzlich:

    • Bestätigung über die unfallschutztechnisch einwandfreie Ausführung des Gerätes. Diese Bestätigung erhalten Sie in der Regel vom Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung.
    • wenn zutreffend: Bestätigung über die Einhaltung der Straßenverkehrszulassungsordnung, zum Beispiel bei Anhängern oder Selbstfahrgeräten

    Für die Prüfung auf Eintragung in die beschreibende Liste:

    • Liste der in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" einzutragenden Ausführungen. Diese Liste kann alle Ausführungen enthalten, die mit der auf Abdriftminderung oder Einsparung von Pflanzenschutzmitteln geprüften Einrichtung ausgestattet sind, auch wenn sie nicht als komplettes Gerät geprüft wurden.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten für die freiwillige Prüfung richten sich nach der Art Ihres Gerätes sowie dem Prüfungsaufwand. Sie sind in der Verordnung über die Kosten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und des Julius Kühn-Instituts im Pflanzenschutzbereich (Pflanzenschutz-Gebührenverordnung) festgehalten.  Das JKI nennt Ihnen vor Beginn der Prüfung Ihres Geräts die voraussichtlichen Kosten.

    Kostenrahmen für die Allgemeine Bearbeitung des Antrags: 97,00 EUR - 350,00 EUR

    • Kostenrahmen für Prüfung von Geräten:
    • Anbaugeräte, Geräte für das Verteilen von Pellets sowie Granulaten und Stäuben, Selbstfahrgeräte für das Verteilen flüssiger Pflanzenschutzmittel (einschließlich 1 Satz Düsen beziehungsweise 1 Verteileinrichtung):  2.300,00 EUR - 18.600,00 EUR
    • Anhänge- und Aufbaugeräte sowie Selbstfahrgeräte, die in ihren Abmessungen oder Flächenleistungen wesentlich über denjenigen der üblichen Geräte liegen (einschließlich 1 Satz Düsen):  2.600,00 EUR - 27.800,00 EUR
    • Rückentragbare Motorgeräte: 1.300,00 EUR - 8.600,00 EUR
    • tragbare Nebelgeräte: 1.100,00 EUR - 5.900,00 EUR
    • handbetätigte rücken- oder schultertragbare Geräte, einschließlich tragbarer Geräte für geschlossene Räume (zum Beispiel Kleinnebler und -verdampfer): 900,00 EUR - 4.700,00 EUR
    • handtragbare Geräte für das Ausbringen fester oder flüssiger Pflanzenschutzmittel: 1.000,00 EUR - 4.700,00 EUR
    • Beizgeräte für Saatgut: 2.600,00 EUR - 18.600,00 EUR
    • Spritzgeräte für Luftfahrzeuge: 2.300,00 EUR - 21.600,00 EUR
    • Spritzgeräte für Schienenfahrzeuge: 2.600,00 EUR - 29.300,00 EUR
    • sonstige Geräte (zum Beispiel Geräte für Bodenentseuchung, Begasung, Nagetierbekämpfung):  900,00 - 18.300,00 EUR
    • Prüfung der Abdriftminderung: 340,00 EUR - 1.000,00 EUR
    • Prüfung der Pflanzenschutzmitteleinsparung: 340,00 EUR - 1.000,00 EUR

    Kostenrahmen für Prüfung von Geräteteilen:

    • Spritzgestänge oder Gebläse (einschließlich 1 Düsensatz oder 1 Düsenbogen): 2.400,00 EUR - 9.800,00 EUR
    • Düsenmundstück, Düsenplättchen- oder Düsenfiltersätze:  1.500,00 EUR - 6.000,00 EUR
    • Schläuche:  480,00 EUR - 2.300,00 EUR
    • Pumpen:  590,00 EUR - 3.200,00 EUR
    • andere Geräteteile:  420,00 EUR - 5.500,00 EUR

    Bearbeitungsdauer

    - in der Regel 1 bis 2 Jahre - maximal 6 Jahre

    Frist: 1-6 Jahre

    Rechtsgrundlage

    Online-Verfahren

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