Dienstleistungen von A - Z

    / Arbeit / Weiterbildung / Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffrecht beantragen

    Leistungsbeschreibung

    Sie wollen an einem staatlich anerkannten Fachkundelehrgang für den Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen teilnehmen?

    Dann benötigen Sie die Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 der 1. Sprengstoffverordnung (1.SprengV).

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung muss immer vor Beginn eines sprengstoffrechtlichen Lehrgangs (bei Grund-, Sonder- und Wiederholungslehrgängen) vorgelegt werden. Das heißt, das eine Teilnahme am Lehrgang nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung möglich ist. 

    Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für Personen vorgesehen, die die Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen gewerb-lich ausüben möchten. Im Rahmen der Ausstellung der Bescheinigung werden Erkundigungen zur Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung eingeholt.

    Bitte beachten Sie auch ggf. weitere Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge, je nach Art des Lehrgangs.

    Unbedenklichkeitsbescheinigungen für Personen, deren Ziel die Beantragung einer § 27 SprengG Erlaubnis (nicht gewerblich) ist, sind in Hessen bei den Landkreisen zu beantragen.

    An wen muss ich mich wenden?

    An die Vollzugsdezernate für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung ist die Vollendung des 21. Lebensjahres.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Es sind keine Unterlagen erforderlich.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Sozialministeriums (VwKost-HSM). Die Kosten bewegen sich zwischen 30,00 und 250,00 Euro.

    Vorkasse: Nein
    Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus der Fixgebühr und der Rahmengebühr.

    Gebühr: 55,00 €
    Vorkasse: Nein
    Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus der Fixgebühr und der Rahmengebühr.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Nein
    • Formlose Antragsstellung möglich: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein
    • Online-Dienste vorhanden: Ja

    Was sollte ich noch wissen?

    Die Bescheinigung wird erteilt bei Vorliegen der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung zur Teilnahme an Lehrgängen nach dem SprengG. Bitte beachten Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Lehrgänge.

    Online-Verfahren

    Datenschutzhinweis

    Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen.
    Die für den Betrieb der Seite notwendigen technischen Cookies werden automatisch gesetzt und können mit der Auswahl Speichern bestätigt werden.
    Darüber hinaus können Sie Cookies von externen Anbietern für Statistikzwecke zulassen.