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    / Europäische Genossenschaft (SCE) anmelden

    Leistungsbeschreibung

    Über Ihren Notar können Sie die Eintragung sowohl bei einer Neugründung einer Genossenschaft, einer Verschmelzung von bereits bestehenden Genossenschaften als auch im Rahmen einer Umwandlung einer bestehenden Genossenschaft beantragen.

    Eine eingetragene europäische Genossenschaft gilt als juristische Person, die selbst Träger von Rechten und Pflichten ist. Sie und weitere Mitglieder können natürliche und juristische Personen sein. In einer Genossenschaft haften Sie als Einzelmitglieder im Normalfall nicht.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Anmeldung erfolgt bei dem zuständigen Registergericht am Sitz der Europäischen Genossenschaft.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Allgemein müssen Sie bei einer Neugründung einer Genossenschaft:

    • die Satzung der Genossenschaft,
    • die Urkunde der Bestellung des Aufsichtsrats
    • und die Bescheinigung des Prüfungsverbands vorlegen.

    Über die in Ihren Fall abweichenden oder zusätzlich erforderlichen Unterlagen berät Sie eine Notarin / ein Notar Ihrer Wahl.

    Welche Gebühren fallen an?

    • Weitere Kosten hängen stark vom Einzelfall ab und können nicht pauschal benannt werden. Die in Ihrem Fall entstehenden Kosten kann ein Notar Ihrer Wahl für Sie berechnen.
    • Weiterhin müssen Sie die Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung übernehmen.

    Gebühr: 210,00 €
    Vorkasse: Ja
    Kosten für eine Neueintragung

    Rechtsgrundlage

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