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    / Massenaufstieg von Kinderluftballons - Freigabe durch die Flugsicherung beantragen

    Leistungsbeschreibung

    Ein beliebter Höhepunkt vieler Veranstaltungen ist es, Kinderluftballons aufsteigen zu lassen. Der Aufstieg einer größeren Anzahl von Ballons ist aber nicht uneingeschränkt möglich, denn dies kann zu einer Gefahr für den Luftverkehr werden. Sollen Luftballon-Bündel oder 500 und mehr Ballons auf einmal aufsteigen, müssen Sie die Deutsche Flugsicherung (DFS) informieren und deren Zustimmung einholen.

    In Flughafennähe brauchen Sie immer eine Freigabe, auch wenn nur wenige Ballons aufsteigen.

    Verfahrensablauf

    Erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bitte vor Antragstellung bei der DFS, ob eine Freigabe erforderlich ist.

     Prüfung und Freigabe:

    • Anhand des Aufstiegsorts überprüft die Deutsche Flugsicherung, ob die Freigabe erteilt werden kann.
    • Sie erhalten telefonisch oder schriftlich Bescheid.

    Die Entscheidung hängt immer vom Einzelfall ab. Sie kann mit Auflagen verbunden werden.

    An wen muss ich mich wenden?

    DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

    Hausanschrift:
    Am DFS-Campus 10
    63225 Langen

    Telefon: +49 6103 - 707-0
    Telefax: +49 6103 - 707-1396
    E-Mail:
    Internet: www.dfs.de

    Voraussetzungen

    Die Freigabe durch die DFS ist in der unmittelbaren Umgebung von Flughäfen (Kontrollzone) für den Aufstieg von Ballons immer erforderlich.

    Außerhalb der Kontrollzone ist die Freigabe durch die DFS erforderlich bei:

    • 500 und mehr Ballons,
    • gebündelte Ballons (Ballontrauben),
    • Ballons mit daran befestigten Gegenständen.

    Die Antragstellenden sind dafür verantwortlich, dass die gesetzlichen Vorschriften insbesondere zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie zum Brandschutz eingehalten werden.

    Mehr zum Thema - siehe: Massenaufstieg von Kinderluftballons (DFS Deutsche Flugsicherung GmbH)

    Wichtiger Hinweis:

    Der Aufstieg von Fluglaternen (Skylaterne, Skyballon, Glühwürmchen, Flammea, Kong Ming, Feuerlaterne, Luftlaterne, Partyballon etc.) eine Art kleiner, unbemannter Heißluftballons ist in Hessen seit dem 23.07.2009 ausnahmslos verboten. Ein Verstoß hiergegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Zu Ihrem Antrag bzw. im Online-Formular sind folgende Angaben erforderlich:

    • Ihre Kontaktdaten
    • Adresse des Startortes
    • Datum
    • Uhrzeit
    • Anzahl der Luftballons

    Bearbeitungsdauer

    Bitte stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig und rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa 2 Wochen.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

     Stellen Sie Ihren Antrag online oder per Telefax-Formular bei der Deutschen Flugsicherung:

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