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    / Unternehmensstart und Gewerbezulassung / Erlaubnisse und Genehmigungen / Chemikalien: Anerkannte Aus- und Fortbildungseinrichtungen gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung

    Leistungsbeschreibung

    Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung Nr. 517/2014 über bestimmte fluorierte Treibhausgase. Sie regelt in Artikel 10 im Zusammenhang mit den europäischen Verordnungen Nr. 2015/2067, 304/2008 und 307/2008 die Anerkennung von Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen oder Betrieben als zur Abnahme von Prüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen berechtigte Stelle.

    An wen muss ich mich wenden?

    Regierungspräsidium Darmstadt

    Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt

    Gutleutstraße 114

    60327 Frankfurt

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten
    • Inhalte des Lehrgangs
    • Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs
    • gegebenenfalls Prüfungsordnung
    • gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen
    • Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte
    • gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Kosten für die Anerkennung als berechtigte Stelle richten sich nach dem Zeitaufwand, gemäß der allgemeinen Verwaltungskostenordnung in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereiches.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Informationen zum Thema finden Sie auch auf folgenden Internetseiten:

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