Dienstleistungen von A - Z

    / Befahren nicht schiffbarer Gewässer - Zulassung

    Leistungsbeschreibung

    Hessen liegt nicht nur im Zentrum des Luft- und Landverkehrs, sondern auch im Netz der bedeutendsten europäischen Wasserstraßen.
    Über die Bundeswasserstraßen hinaus ist in Hessen der Ginsheimer Altrhein von km 1,5 bis zur Mündung in den Rhein als schiffbar bestimmt worden.

    Eine Zulassungsmöglichkeit zum Befahren nicht schiffbarer Gewässer mit motorbetriebenen Wasserfahrzeugen besteht nicht.

    Jede Person darf jedoch natürliche fließende Gewässer mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft benutzen, soweit nicht besondere Rechtsvorschriften oder Rechte anderer entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage

    Datenschutzhinweis

    Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen.
    Die für den Betrieb der Seite notwendigen technischen Cookies werden automatisch gesetzt und können mit der Auswahl Speichern bestätigt werden.
    Darüber hinaus können Sie Cookies von externen Anbietern für Statistikzwecke zulassen.