Dienstleistungen von A - Z

    / Unternehmensstart und Gewerbezulassung / Befähigungs- und Sachkundenachweise / Zertifizierungsysteme Anerkennung nach Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung

    Leistungsbeschreibung

    Die Biokraft-NachV dient der Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009. Diese definiert die Anrechnung der Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, im Lauf eines Kalenderjahres einen bestimmten Mindestanteil an Biokraftstoffen in Verkehr zu bringen sowie die Steuerentlastungsfähigkeit von Biokraftstoffen nach dem Energiesteuergesetz.

    Zertifizierungssysteme stellen die Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien im Bioenergiebereich für die Herstellung und Lieferung von Biomasse organisatorisch sicher und enthalten Vorgaben zur näheren Bestimmung der Nachhaltigkeitsanforderungen, zum Nachweis ihrer Erfüllung sowie zur Kontrolle dieses Nachweises. Sie stellen Anforderungen an die Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien auf. Jeder mit der Herstellung und Lieferung von verordnungskonformer Biomasse befasste Betrieb oder Betriebsstätte muss sich im Bioenergiebereich zur Einhaltung der Vorgaben eines anerkannten Zertifizierungssystems verpflichtet haben.

    Zertifizierungssysteme werden hierfür auf Antrag anerkannt.

    Voraussetzungen

    1. Benennung von:
      • einer natürlichen oder juristischen Person, die organisatorisch verantwortlich ist,
      • einer zustellungsfähigen Anschrift in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,
      • Zertifizierungsstellen, die nach der  Biostrom-NachV anerkannt sind und die das jeweilige Zertifizierungssystem verwenden,
      • Länder und Staaten, auf die sie sich beziehen;
    2. Eignung sicherzustellen, dass die Anforderungen nach den Artikeln 7b bis 7d der Richtlinie 2009/30/EG, wie sie in den Nachhaltigkeitsverordnungen näher bestimmt werden, erfüllt werden;
    3. Genauigkeit, Verlässlichkeit, Schutz vor Missbrauch, Bewertung der Häufigkeit und Methode der Probenahme sowie die Zuverlässigkeit der Daten;
    4. Sicherstellung einer angemessenen und unabhängigen Überprüfung der Daten und Nachweis einer solchen Überprüfung;
    5. Vorliegen von Standards, die mindestens den Anforderungen nach Anhang III zu dem Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (ABl. L 336 vom 23.12.1994, S. 86) und den Anforderungen nach Anlage 5 der Nachhaltigkeitsverordnungen entsprechen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Unterlagen über die Erfüllung der Anforderungen des § 33 Biokraft-NachV

    Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: gebührenfrei
    Vorkasse: Nein

    Bearbeitungsdauer

    Über einen Antrag wird innerhalb von drei Monaten entschieden.

    Rechtsgrundlage

    Anträge / Formulare

    Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.

    Online-Verfahren

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