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    / Ausweise und Dokumente / Ausweise / Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung von Signaturzertifikaten

    Leistungsbeschreibung

    Bei Nutzung der elektronischen Signatur muss die Unterschriftsfunktion bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises separat gesperrt werden. Diese Sperrung erfolgt direkt bei dem Anbieter, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
    • Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

    Welche Gebühren fallen an?

    Kosten für das Sperren eines elektronischen Signaturzertifikates obliegen der Preisgestaltung des jeweiligen Anbieters.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Weiterführende Informationen:

    Zugeordnete Abteilungen

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